Auszug - Satzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren  

Sitzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren
TOP: Ö 6
Gremium: Beirat für Seniorinnen und Senioren Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 9:30 - 13:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Herr Bergmann übernimmt die Sitzungsleitung.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die überarbeitete Satzung des Beirates von einer Arbeitsgruppe gefertigt wurde und an alle Mitglieder vorab per E-Mail verschickt wurde.

Frau Ølgaard stellt zu der überarbeiteten Satzung  folgenden Antrag:

der Satzung eine Präambel (eine Präambel dient der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken) voranzustellen.

Einfügen vor § 1 der Satzung
 

Präambel

 

Der Demografische Wandel macht es erforderlich, dass die Interessen der älteren Menschen verstärkt wahrgenommen werden müssen.
Dafür ist es wichtig, sie aktiv an den kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Eine Chance hierfür bietet sich durch die Einbeziehung der Fähigkeiten und Kompetenzen der älteren Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch den Beirat für Seniorinnen und Senioren als Sprachrohr der älteren Generation.
Der Beirat setzt sich aktiv für die Interessen der steigenden Zahl älterer Menschen in der Hansestadt Lübeck ein und weist politische Gremien, Verwaltung und andere Institutionen auf spezifische Probleme und Wünsche der Seniorinnen und Senioren hin.

Hierzu wird rege diskutiert an der Diskussion beteiligen sich Frau Ølgaard, Frau Moeller und die Herren Böhm, Friese Domeyer, Tartemann, Franzke und der Vorsitzende. 

Der Antrag, der Satzung eine Präambel voranzustellen, wird mit folgenden Änderungen des 1.Satz: Der Demografische Wandel macht es notwendig, dass die Interessen der älteren Menschen verstärkt wahrgenommen werden müssen.
2. Satz: Dafür ist es wichtig, sie stärker an den kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. 

Einstimmig beschlossen.

 

Herr Bergmann macht darauf aufmerksam, dass der Beirat keine Satzung beschließen kann, sondern durch die Bürgerschaft beschlossen wird. Die überarbeitete Satzung muss dem Rechtsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

Hierzu wird folgender Antrag gestellt:

Die Arbeitsgruppe die sich mit der Satzung befasst, darf bei rechtlich notwendigen Änderungen durch das Rechtsamt diese Änderungen einfügen, ohne dies vorher mit den Beiratsmitgliedern abstimmen zulassen.  

Dies wird einstimmig beschlossen.