Auszug - Anfrage AM Katjana Zunft: Absenkung des Wirtschaftswachstums für 2019  

16. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2019/07641 Anfrage AM Katjana Zunft: Absenkung des Wirtschaftswachstums für 2019
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die gestellten Fragen werden durch Herrn Bürgermeister Lindenau wie folgt mündlich beantwortet:

 

  1. Welche Folgen hat die Absenkung des Wirtschaftswachstums für 2019 auf den Haushalt der Hansestadt Lübeck?

Zunächst keine. Weder die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen, noch die bisherige wirtschaftliche Entwicklung der in Lübeck ansässigen Betriebe führen zu Veränderungen im Haushalt. Insbesondere sind bislang keine negativen Effekte für die Gewerbesteuer spürbar. Die dazu im Haushalt 2019 veranschlagten Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR werden voraussichtlich eingenommen werden. Eine andere Komponente kann der kommunale Finanzausgleich sein. Mit Blick auf die vom Land zu verteilenden Beträge könnten sich Veränderungen ergeben. Die vom Land bereitzustellende Masse im kommunalen Finanzausgleich 2019 ist aber bereits im Landeshaushalt 2019 verankert und damit für 2019 fixiert.

  1. Welche Absprachen/Vereinbarungen existieren mit der Landesregierung Schleswig-Holstein für einen solchen Fall?

Es existieren keine Absprachen mit der Landesregierung zu konjunkturellen Veränderungen.

  1. Welche Wachstumsprognose legt der Bürgermeister bei der Haushaltserstellung 2020 für die Hansestadt Lübeck zu Grunde?

Bei dem laut Steuerschätzung leicht reduzierten Wirtschaftswachstum kann auch für 2020 bei den städtischen Finanzen mit einem geringen Wachstum gerechnet werden, so dass mit leicht steigenden Erträgen kalkuliert wird. Herausfordernd wird vielmehr die Aufwandsseite werden. Große gesetzliche Änderungen, insbesondere das Bundesteilhabegesetz, werden ab 2020 umzusetzen sein und zu weiteren Belastungen des städtischen Haushalts führen.

  1. Welche Folgen hat die am 9.5.2019 veröffentlichte Steuerschätzung auf die Hansestadt Lübeck, für das Haushaltsjahr 2020 ff.?

 

Die Steuerschätzung einschließlich der von der Landesregierung herausgegebenen Auswirkungen für Schleswig-Holstein stimmt mit den eigenen Erwartungen überein. Mit den Eckwerten zum Haushalt 2020 wurde von einer geringen Verbesserung im Haushalt ausgegangen. Die Mai-Steuerschätzung lässt diese Steigerung nicht ganz so stark ausfallen, wie vorher prognostiziert. Dieses wird aktuell durch die laufende Haushaltsplanung 2020 konkretisiert. Insbesondere werden die genauen Zahlen für die Gewerbesteuer und die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer für den Haushalt 2020 errechnet. Die regionalisierten Daten des Landes sehen für 2020 eine Steigerung des Kommunalen Finanzausgleichs von 4,7 Prozent vor.

 

Herr Fürter weist darauf hin, dass auf Landesebene die Notwendigkeit bestehe den kommunalen Finanzausgleich zu überarbeiten. Herr Fürter bitte um Vorstellung des hierfür erstellten Gutachtens im Hauptausschuss.

Herr Bürgermeister Lindenau teilt diesbezüglich mit, dass das Gutachten bestätige, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein unterfinanziert seien. Die daraus erarbeiteten Vorschläge seien jedoch nicht nachvollziehbar, da die Parameter der Berechnung nicht offen gelegt seien. Zur Führung weiterer Verhandlungen wurde zunächst die Offenlegung der Berechnungsgrundlage verlangt.


Der Hauptausschuss nimmt die mündliche Antwort

zur Kenntnis.