Auszug - Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen): Natur- und Umweltschutz in der Bauleitplanung  

15. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07539 Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen): Natur- und Umweltschutz in der Bauleitplanung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anfrage:

Neue Bauvorhaben stellen i.d.R. einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auf der Grundlage des BauGB, §1, Abs. 6, Nr. 7. a), regelt der Gemeinsame Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ v. 9.12.2013 in Schleswig-Holstein die Berücksichtigung der Kompensation in der Bauleitplanung. In den Bebauungsplan-Satzungen findet sie ihren Niederschlag in Festsetzungen, die der Eingriffsvermeidung, Eingriffsverminderung und dem Eingriffsausgleich innerhalb oder außerhalb des Plangebietes dienen sollen. Diese „grünen“ Bestimmungen sind in gleicher Weise rechtsverbindlich wie die „grauen“ baulichen Festsetzungen.

Die Überwachung der Umsetzung und der dauerhaften Erhaltung der Maßnahmen ist Aufgabe der Stadt als Planungsträger und untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister möge dazu bitte schriftlich folgende Fragen beantworten:

  1. Wie viele baulich umgesetzte B-Plan-Gebiete wurden gezielt in Bezug auf die Umsetzung bzw. andauernde Existenz der satzungsmäßigen Eingriffsvermeidungs-, Eingriffsminderungs- und Eingriffsausgleichsmaßnahmen kontrolliert? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  2. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsvermeidung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  3. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsverminderung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  4. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich innerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  5. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich außerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  6. Wie viele Verstöße wurden über behördliche Verfolgungsmaßnahmen nachträglich abgestellt? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.
  7. Wie viele Verstöße wurden über Zwangsmaßnahmen sanktioniert? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.
  8. Werden private Bauherren/-frauen von der Stadt zusätzlich zum öffentlich einsehbaren B-Plan auf die „grünen“ Umweltfestsetzungen hingewiesen? Falls ja, in welcher Form findet dies statt? Falls nein, wie werden die Festsetzungen kommuniziert?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.