Wie unter TOP 1.2 einstimmig festgelegt werden dieser Änderungsantrag und der Antrag unter TOP 5.3.21 zusammen behandelt. Die Diskussion wird unter dem TOP 5.3.21 wiedergegeben, die jeweilige Abstimmung unter dem dazugehörigen Tagesordnungspunkt.
Antrag:
Punkt 1. wird folgendermaßen geändert:
Die Bruttogeschossfläche (bei geplanten 320 WE) wird zu 30 Prozent als sozialer Wohnungsbau im ersten Förderweg und zu weiteren 20 Prozent im zweiten Förderweg realisiert.
Punkt 3. wird folgendermaßen geändert:
Anstelle eines Hotelneubaus wird am Eingang des Bebauungsgebiets bei der Meierbrücke weiterer Wohnungsbau realisiert.
Punkt 4. wird folgendermaßen geändert/ergänzt:
Je Wohnhaus soll mindestens ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller mit Auffahrrampe zur Verfügung stehen, so dass entsprechend der voraussichtlichen Anzahl der Bewohner*innen Fahrräder, Fahrradanhänger sowie Kinderwagen sicher abgestellt werden können.
Punkt 5. wird folgendermaßen geändert:
Lagerhalle, Lokschuppen und Kontorhaus erhalten:
Zusätzlich zum unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm bleibt auch die Lagerhalle in Gänze erhalten. Des weiteren wird geprüft, ob das Kontorgebäude und der Lokschuppen erhalten bleiben und in die Planung einbezogen werden können. Die historischen Gebäude dienen dem Quartier als Identifikationspunkt. Die Nutzung der Gebäude wird nach dem Bezug gemeinsam mit den neuen Bewohner*innen entwickelt, um Möglichkeiten für ein gemeinwohlorientiertes, nachbarschaftliches Zusammenwachsen zu geben. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind hierbei besonders zu berücksichtigen.
Punkt 7. wird folgendermaßen geändert:
Mit Bezug der letzten Wohneinheit soll auch die öffentliche Grünanlage fertig erstellt worden sein. Die Grünanlage soll aus mindestens 50 Prozent naturnaher Grünfläche bestehen, auf der insektenfreundliche, nikotinoidfreie heimische Wildblumen, Sträucher und Bäume gepflanzt und gesät werden. Die Kosten hierfür trägt der Vorhabenträger. Die Pflege der öffentlichen Grünfläche wird, wie bereits vereinbart, von der Stadt Lübeck übernommen.
Punkt 8. neu:
Die Dächer der Wohnhäuser sollen als extensive Gründächer angelegt werden.
Punkt 9. neu:
Weitere Ideen der Bürgerbeteiligung Lübeck überMORGEN in St. Lorenz Süd am 2. Mai sollen in die Planungen des Bauvorhabens mit einfließen.
Punkt 10. neu:
Im Februar 2018 wurde der Antrag VO/2018/05781 der Fraktion GAL beschlossen: Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge. Es soll berichtet werden, wie ein solches Wohnprojekt innerhalb des Bauvorhabens realisiert werden kann. (* Siehe Antrag)
Herr Lötsch beantragt eine punktweise Diskussion und Abstimmung der beiden Anträge.
Der Bauausschuss stimmt einer punktweisen Diskussion und Abstimmung einstimmig zu.
Punkt 1: Die Bruttogeschossfläche (bei geplanten 320 WE) wird zu 30 Prozent als sozialer Wohnungsbau im ersten Förderweg und zu weiteren 20 Prozent im zweiten Förderweg realisiert.
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Punkt des Antrages: 6 Stimmen
Gegen den ersten Punkt des Antrages: 8 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Punkt 1 des Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 3: Anstelle eines Hotelneubaus wird am Eingang des Bebauungsgebiets bei der Meierbrücke weiterer Wohnungsbau realisiert.
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 3 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den dritten Punkt des Antrages: 5 Stimmen
Gegen den dritten Punkt des Antrages: 10 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Punkt 3 des Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 4: Je Wohnhaus soll mindestens ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller mit Auffahrrampe zur Verfügung stehen, so dass entsprechend der voraussichtlichen Anzahl der Bewohner*innen Fahrräder, Fahrradanhänger sowie Kinderwagen sicher abgestellt werden können.
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 4 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den vierten Punkt des Antrages: 6 Stimmen
Gegen den vierten Punkt des Antrages: 8 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Punkt 4 des Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 5: Lagerhalle, Lokschuppen und Kontorhaus erhalten:
Zusätzlich zum unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm bleibt auch die Lagerhalle in Gänze erhalten. Des weiteren wird geprüft, ob das Kontorgebäude und der Lokschuppen erhalten bleiben und in die Planung einbezogen werden können. Die historischen Gebäude dienen dem Quartier als Identifikationspunkt. Die Nutzung der Gebäude wird nach dem Bezug gemeinsam mit den neuen Bewohner*innen entwickelt, um Möglichkeiten für ein gemeinwohlorientiertes, nachbarschaftliches Zusammenwachsen zu geben. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind hierbei besonders zu berücksichtigen.
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 5 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den fünften Punkt des Antrages: 6 Stimmen
Gegen den fünften Punkt des Antrages: 8 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Punkt 5 des Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 7: Mit Bezug der letzten Wohneinheit soll auch die öffentliche Grünanlage fertig erstellt worden sein. Die Grünanlage soll aus mindestens 50 Prozent naturnaher Grünfläche bestehen, auf der insektenfreundliche, nikotinoidfreie heimische Wildblumen, Sträucher und Bäume gepflanzt und gesät werden. Die Kosten hierfür trägt der Vorhabenträger. Die Pflege der öffentlichen Grünfläche wird, wie bereits vereinbart, von der Stadt Lübeck übernommen.
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 7 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den siebten Punkt des Antrages: 10 Stimmen
Gegen den siebten Punkt des Antrages: 4 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss beschließt den Punkt 7 des Antrages mehrheitlich.
Punkt 8: Die Dächer der Wohnhäuser sollen als extensive Gründächer angelegt werden.
Herr Howe teilt mit, dass er den achten Punkt des Antrages zurückziehe.
Punkt 9: Weitere Ideen der Bürgerbeteiligung Lübeck überMORGEN in St. Lorenz Süd am 2. Mai sollen in die Planungen des Bauvorhabens mit einfließen.
Herr Howe teilt mit, dass er den neunten Punkt des Antrages zurückziehe.
Punkt 10: Im Februar 2018 wurde der Antrag VO/2018/05781 der Fraktion GAL beschlossen: Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge. Es soll berichtet werden, wie ein solches Wohnprojekt innerhalb des Bauvorhabens realisiert werden kann. (* Siehe Antrag)
Der Vorsitzende lässt über den Punkt 10 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den zehnten Punkt des Antrages: 10 Stimmen
Gegen den zehnten Punkt des Antrages: 3 Stimmen
Enthaltungen: 2 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt den Punkt 10 des Antrages mehrheitlich.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (19:09 Uhr).