Auszug - Mündliche Mitteilung (5.660): Änderung des Radweges in Schlutup (Wesloer Straße)
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Wortprotokoll |
Herr Johannsen erläutert den Bauausschussmitgliedern die gesetzlichen Vorschriften zu einer Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht.
Speziell zur Wesloer Straße führt er aus, dass der dortige Radweg nun zum Fußweg umgewidmet wurde. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht war hier zulässig, da in diesem Abschnitt unter 400 Fahrzeuge pro Tag die Straße nutzen, so dass auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 nicht begründbar gewesen sei.
Herr Lötsch bittet noch einmal darum, dass solche Maßnahmen erst im Bauausschuss bekannt gegeben werden sollten, bevor sie in der Presse erscheinen.
Der Bauausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.