Auszug - Mitteilungen der Fachbereichsleitung  

5. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Senator Hinsen greift das Thema Hochwasser Anfang des Jahres 2019 auf und erläutert die damalige Sachlage. Er verweist auf die betroffenen Gebiete – dieses Mal nicht nur an der Obertrave sondern auch die Untertrave war betroffen. Die Rückschlagklappen hätten überall funktioniert, bis auf eine „Große Altefähre“. Hier wurde festgestellt, dass jemand Altglas unachtsam entsorgt und sich Glas in eine Rückschlagklappe festgesetzt habe, die letztendlich dadurch außer Betrieb gesetzt worden sei. Dieser Fehler habe gravierende Konsequenzen gehabt. Deshalb weist er dringend nochmals auf eine achtsame Müllentsorgung in der Öffentlichkeit hin.

 

Herr Thyen erläutert anhand einer Präsentation die historische Entwicklung der Sturmfluten, erklärt ebenfalls die Hochwasser und die Gründe dafür. Die EBL seien konsequent in der Überwachung und Überprüfung dieser wichtigen Punkte. Hochwasser könne im Groben vorausgesagt werden, die wichtigen Komponenten hierfür würden die EBL vorher einzeln checken.

 

Die Fragen von Frau Dr. Blunk nach Lösungswegen beantwortet Herr Thyen. Hierzu gehören u. a. der Einbau weiterer Rückstausicherungen in Regenwasser-Leitungen gegen oberflächlich austretendes Trave-Wasser, die Sicherung niedriger Mischwasser-Überläufe gegen das Eindringen von Wasser in das Schmutzwassernetz sowie auch die Erarbeitung eines Konzeptes zum Betrieb der Pumpwerke mit Hochwassereinfluss, wie Burgtor, Baggersand, Finkenberg. Weiterhin erwähnt Herr Thyen die Reduzierung des Eindringens von Trave-Wasser in die Schmutzwasser-Kanalisation zum Schutz der Pumpwerke und Kläranlagen vor Salzwasser, zur Vermeidung von Mischwasserabschlägen und zur Aufrechterhaltung der Reinigungsleistungen.

 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass dies sicherlich nicht für alle Hochwasser gelten könne.

Die Schwellenhöhe habe in den letzten 100 Jahren variiert. Im Bereich zwischen

1,50 und 2 Metern sei ein angemessenes Schutzniveau der EBL angestrebt, darüber hinaus leider nicht.