Auszug - Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die GRÜNEN): Sicherstellung rechtlich zulässiger Nutzungen  

10. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07062 Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die GRÜNEN): Sicherstellung rechtlich zulässiger Nutzungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beschluss:

  1. Wie oft und wie viele Immobilien werden von der Bauverwaltung hinsichtlich der zulässigen und angemeldeten Nutzung kontrolliert?

 

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Anteil an nicht gemeldeten Nutzungsänderungen im gesamten Stadtgebiet?

 

3. Welche heute bekannten Strategien haben sich als effektiv herausgestellt um hier eine Nutzung wie geplant und gewollt sicherstellen zu können?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Eine Kontrolle der Nutzungen erfolgt bei Anträgen auf Tätigwerden.

 

Zu Frage 2:

Hier ist keine Einschätzung möglich.

 

Zu Frage 3:

Bei nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungsänderungen erfolgen Nutzungsuntersagungen.

 

 

Herr Ramcke merkt an, dass ihm die Antwort nicht ausreichend genug erscheine. Seiner Meinung nach müsse der Fachbereich Planen und Bauen sich weitere Daten aus anderen Verwaltungseinheiten einholen, um hierzu umfangreich antworten zu können. Als Beispiel wären hier der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und die Polizei zu nennen. Herr Ramcke führt aus, dass er hierzu eine weitere Frage in einer der nächsten Ausschusssitzungen stellen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.