Auszug - Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die GRÜNEN): Nutzungsänderungen in der Fehlingstraße
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Welche Nutzungen sind in der Fehlingstraße generell zulässig und wie viele Nutzungsänderungsanträge für den Betrieb von Ferienwohnungen wurden von der Bauverwaltung in den letzten drei Jahren wie beschieden?
Wie hoch ist der Anteil an Ferienwohnungen im Verhältnis der dortigen Wohnungen?
Antwort:
Die Grundstücke Fehlingstraße 65 bis 75 (ungerade) liegen im Gültigkeitsbereich des rechtskräftigen B-Planes 32.13.00, der das Gebiet als Mischgebiet ausweist. Gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind im Mischgebiet folgende Nutzungen grundsätzlich zulässig:
- Wohngebäude
- Geschäfts- und Bürogebäude
- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- sonstige Gewerbebetriebe
- Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen
- Vergnügungsstätten im Sinne …in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind
Gemäß § 13a BauNVO sind Ferienwohnungen in Mischgebieten allgemein zulässig.
Die restlichen Grundstücke sind gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauG) zu beurteilen, Gebietseinstufung: WA.
Gemäß § 4 der BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet folgende Nutzungen grundsätzlich zulässig:
- Wohngebäude
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- Anlagen für Verwaltungen
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
Ferienwohnungen können gemäß § 13a BauNVO in allgemeinen Wohngebieten (WA) ausnahmsweise zugelassen werden. Von der Ausnahmeregelung ist Gebrauch zu machen, soweit der Gebietscharakter des WA gewahrt bleibt und keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen für das Wohnen gegeben sind.
In den letzten drei Jahren wurden bei der Bauaufsicht keine Anträge für Nutzungsänderungen in Ferienwohnungen für die Fehlingstraße gestellt.
Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.