Auszug - AM Prieur (CDU): Feierlichkeiten aus Anlass des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung  

9. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07011 AM Prieur (CDU): Feierlichkeiten aus Anlass des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Prieur erläutert zum Hintergrund seiner Anfrage, dass bundesweit Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Widervereinigung geplant seien. Die Hansestadt Lübeck sei in Schleswig-Holstein eine der wenigen großen Städte, welche direkt an der ehemaligen Grenze liegen.

 

Herr Bürgermeister Lindenau beantwortet die Anfrage mündlich. Er teilt hierzu mit, dass sich gemeinsam mit der Grenzdokumentationsstätte Schlutup darauf verständigt worden sei, dieses Jahr nicht die Wiedervereinigung am 03. Oktober zu feiern, sondern den 30. Jahrestag der Grenzöffnung am 09. November. So werde eine Kollision mit den geplanten Feierlichkeiten in Kiel vermieden. Im kommenden Jahr werde dann wieder eine Feierlichkeit am 03. Oktober erfolgen.

Es finden derzeit bereits Vorbereitungstreffen statt, an welchen auch die Hansestadt Lübeck, Kulturbüro, sowie der Persönliche Referent des Bürgermeisters teilnehmen. Die Gewährung eines Zuschusses wurde zugesagt.

Zudem ist die Beteiligung der Hansestadt Lübeck an den Feierlichkeiten in Kiel angefragt worden. Hierzu erfolgen aktuell Abstimmungen der Hansestadt Lübeck mit Kiel.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Frau Senatorin Weiher, Herr Rathcke, sowie der Vorsitzende.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass dem Förderverein ein Zuschuss im niedrigen dreistelligen Bereich in Aussicht gestellt werden könne. Die genaue Höhe werde nach Programmerstellung abgestimmt.


Der Hauptausschuss nimmt die mündliche

Antwort zur Kenntnis.