Auszug - Entsorgungsbetriebe Lübeck - Klärschlammentsorgung Hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburger Stadtentwässerung und dem Abwasserzweckverband Südholstein über die thermische Klärschlammentsorgung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen BM Rathcke und Senator Hinsen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der AöR Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Abwasserzweckverband Südholstein (AZV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zur Mitbenutzung der Klärschlammverbrennungsanlage der HSE zur thermischen Verwertung und Entsorgung des Lübecker Klärschlamms zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Enthaltungen:2