Auszug - Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. Fahrradfreundliches Lübeck (Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017 - VO/2017/04937)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Empfehlung des Bauausschusses
Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die
Grünen einstimmig an den Bauausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratungin der Bürgerschaft beschlossen:
Fahrradfreundliches Lübeck
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck folgende
Punkte umzusetzen:
1) Bei der Haushaltsaufstellung wird ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre ein fester Betrag
von jeweils mindestens 2 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr eingestellt.
2) Damit die eingestellten Investitionsmittel auch sachgerecht verwendet werden, wird
der Bauverwaltung einer vollen Planstelle (zusätzlich zum Amt des Fahrradbeauftragten)
die ausschließliche Aufgabe übertragen, bauliche Radverkehrsmaßnahmen umzusetzen.
3) Bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind die Planungsrichtlinien des Bundes
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA 2010) zwingend zu berücksichtigen.
Dies betrifft etwa die Breiten von Radwegen und den verwendeten Belag.
4) Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem
Kfz-Verkehr gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen
ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle
benutzen darf, muss dies auch dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf hat die
Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.
5) Die Grünphasen für Radfahrer und Kfz-Verkehr sollten in Kreuzungsbereichen zeitlich
gleichlaufen. Das bedeutet, dass bei getrennten Radwegen eigene Ampeln für Radfahrer
aufgestellt werden.
6) Zur Sicherung des Radverkehrs auf dem Lindenteller prüft die Stadtverwaltung die
Aufbringung einer optischen Markierung, insbesondere eines roten Fahrbahnbelags.
Zur Entlastung ist zudem der Bau der Stadtgrabenbrücke zu planen.
7) Der Bau eines Radschnellwegs von Bad Schwartau über die Innenstadt zur Universität
wird geplant und Finanzierungsmittel mit der Haushaltsaufstellung 2018 in die Mittelfristige
Finanzplanung eingestellt. Ein Baustart soll spätestens im Jahr 2019 erfolgen.
8) Die Fahrradstraße von St.-Annen-Straße bis Burgtor wird vom Autoverkehr befreit
(gesichert durch versenkbare Poller) und dortiges Kopfsteinpflaster vollständig abgeschliffen
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2018 mit dem Antrag befasst
und folgende Empfehlung ausgesprochen:
TOP 5.3.2 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18.05.2017 (VO/2017/04937)
Fahrradfreundliches Lübeck
Herr Pluschkell beantragt eine punktweise Abstimmung, dem keiner widerspricht.
Abstimmung zu Punkt 1:
Herr Pluschkell merkt an, dass der Passus: „ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre“ durch folgende
Formulierung ersetzt werde: „ab dem Jahr 2020 zeitlich unbegrenzt“.
Herr Ramcke lehnt diese Änderung der Formulierung im Antrag ab.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Punkt: 5 Stimmen
Gegen den ersten Punkt: 4 Stimmen
Enthaltungen: 6 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des ersten Punktes zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 2:
Der Vorsitzende lässt über den zweiten Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den zweiten Punkt: 12 Stimmen
Enthaltungen: 3 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des zweiten Punktes zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 3:
Herr Pluschkell merkt an, dass dies bei der Formulierung nicht umsetzbar sei und schlägt
vor, das Wort „zwingend“ durch „weitgehend“ zu ersetzen, gemäß dem Vorschlag des runden
Tisch Radverkehr.Herr Ramcke möchte wissen, wie dies gesetzlich geregelt sei.
Herr Weiland erläutert, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nicht zwingend anzuwenden seien. Herr Ramcke stimmt der Änderung zu.
Der Vorsitzende lässt über den dritten geänderten Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den dritten Punkt: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des dritten geänderten Punktes zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 4:
Herr Lötsch beantragt den vierten Punkt des Antrages folgendermaßen durch die zweimaligen
Ergänzungen „wo es möglich ist“ zu ergänzen:
„Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem Kfz-
Verkehr wo es möglich ist gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen
ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle
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benutzen darf, muss dies auch wo es möglich ist dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf
hat die Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.“
Herr Weiland verweist auf die diesbezüglichen Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.
Der Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Ergänzung: 11 Stimmen
Gegen die Ergänzung: 4 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich den vierten Punkt mit der Ergänzung abzustimmen.
Der Vorsitzende lässt über den ergänzten vierten Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den vierten Punkt: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des ergänzten vierten Punktes zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 5:
Herr Weiland verliest die abweichenden Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.
Der Vorsitzende lässt über den fünften Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den fünften Punkt: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des fünften Punktes zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 6:
Herr Weiland verliest die abweichenden Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.
Herr Lötsch beantragt eine satzweise Abstimmung des sechsten Punktes, dem keiner widerspricht.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Satz des sechsten Punktes abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Satz des sechsten Punktes: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des ersten Satzes des sechsten Punktes zu
beschließen.
Der Vorsitzende lässt über den zweiten Satz des sechsten Punktes abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den zweiten Satz des sechsten Punktes: 10 Stimmen
Gegen den zweiten Satz des sechsten Punktes: 3 Stimmen
Enthaltungen 2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des zweiten Satzes des sechsten Punktes
zu beschließen.
Abstimmung zu Punkt 7:
Herr Hönel merkt an, dass der siebte Punkt des Antrages sich erledigt habe und daher zurückgezogen werde.
Abstimmung zu Punkt 8:
Herr Stolzenberg möchte wissen, ob dieses „autofrei“ auch für die Anlieger gelten solle.
Herr Ramcke bestätigt, dass damit auch die Anwohner gemeint seien.
Herr Pluschkell stellt fest, dass es den Anwohnern möglich sein muss, bis zur Haustür zu
kommen, um zum Beispiel Sachen ein- und auszuladen.
Herr Lötsch merkt an, dass es heute bereits nur Anliegern erlaubt sei dort reinzufahren.
Herr Schröder merkt an, dass der Runde Tisch Radverkehr vorgeschlagen habe, diesbezüglich das Ergebnis aus dem Rahmenplan Innenstadt abzuwarten.
Herr Ramcke merkt an, dass der achte Punkt des Antrages sich damit erledigt habe und zurückgezogen werde.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.