Auszug - Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 12 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.
Beschluss:
- Der Bebauungsplan 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße -, beschlossen als Satzung am 30.09.2004 und in Kraft getreten am 09.02.2005, soll in Teilen geändert werden. Hierzu wird der Änderungsbebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 entspricht dem Geltungsbereich des (Ursprungs-) Bebauungsplanes 04.36.10 (siehe Anlage 1).
Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 sollen, entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, künftig Betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder wohnortnahe Grundversorgungsstandorte durch die Ansiedlung von Nahversorgern auf max. 1.600 m² im Bebauungsplan 04.32.00 zu vermeiden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 4) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sind gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.