Auszug - Entsorgungsbetriebe Lübeck - Klärschlammentsorgung Hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburger Stadtentwässerung und dem Abwasserzweckverband Südholstein über die thermische Klärschlammentsorgung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rathcke stellt hierzu eine Nachfrage. Herr Senator Hinsen erklärt, dass die Antwort darauf im nicht-öffentlichen Teil gegeben werden müsse.
Der Hauptausschuss stellt Einvernehmen darüber her, die Beratung zu diesem TOP im nicht-öffentlichen Teil neu unter TOP 11.2 vorzunehmen.
Die Abstimmung erfolgt nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der AöR Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Abwasserzweckverband Südholstein (AZV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zur Mitbenutzung der Klärschlammverbrennungsanlage der HSE zur thermischen Verwertung und Entsorgung des Lübecker Klärschlamms zu schließen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.