Auszug - Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Ausschluss von Ferienwohnungen und Erhalt von Dauerwohnen) für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufstellungsbeschluss (5.610)  

4. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 14.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:50 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06656 Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Ausschluss von Ferienwohnungen und Erhalt von Dauerwohnen) für das Gebiet der Lübecker Altstadt
Aufstellungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erteilt Herrn Brenner als Vertreter der Ferienwohnungsvermieter das Wort. Herr Brenner schildert die für die Vermieter durch die Erhaltungssatzung möglicherweise entstehenden Probleme, z. B. im Hinblick auf die wegfallende Kostendeckung der Finanzierungskosten. Die Vermieter hoffen deshalb auf Bestandsschutz. Frau Kempke bedauert, dass das Thema bisher nicht im Wirtschaftsausschuss diskutiert wurde.

 

Herr Bresch stellt die Ziele der Erhaltungssatzung dar, welche auch in der Begründung der Vorlage ausführlich erläutert werden. Er weist darauf hin, dass die baupolitischen Sprecher der Fraktionen frühzeitig von der Bauverwaltung umfassend über mögliche Instrumente zur Begrenzung von Ferienwohnungen informiert wurden, bevor ein interfraktioneller Antrag hierzu in die Bürgerschaft am 30.08.2018 eingebracht worden sei. Da der Bauausschuss für den Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung zuständig sei, habe die Bauverwaltung diesem am 19.11.2018 eine entsprechende Vorlage mit ausführlicher Begründung zur Beschlussfassung vorgelegt. Weiterhin teilt Herr Bresch mit, dass die Satzung erst dann wirkt, wenn sie beschlossen und bekanntgemacht worden sei. Zuvor werde aber noch die Öffentlichkeit beteiligt. In Anwendung der Satzung könnten dann weitere Umwandlungen von Wohnungen in Ferienwohnungen verhindert werden. Bis dahin würden eingehende Anträge zurückgestellt.

 

Er weist darauf hin, dass aufgrund fehlender Antragstellung und –genehmigung zwar formell nahezu alle in der Lübecker Altstadt vorhandenen ca. 300 Ferienwohnungen unzulässig seien, ein großer Teil (ca. 170) aber Bestandsschutz genieße und diese Ferienwohnungen auch künftig weiter betrieben werden dürfen. Auf die in Gängen und Höfen gelegenen ca. 80 Ferienwohnungen treffe dies jedoch nicht zu, da sie weder planungsrechtlich (aufgrund der Lage in reinen Wohngebieten) noch erhaltungsrechtlich (als gemäß geltender Erhaltungssatzung besonders geschützte Kleinwohnhäuser) genehmigungsfähig waren und somit nicht unter den Bestandsschutz fallen. In diesem Zusammenhang erläutert Herr Bresch, dass Bestandsschutz die juristische Feststellung eines baurechtlichen Zustandes sei und nicht durch politische Gremien beschlossen werden könne.

 

Eine Frage von Herrn Simon, warum in der Vergangenheit keine Anträge gestellt wurden, wird von Herrn Brenner beantwortet.

 

Herr Lukas weist darauf hin, dass durch die öffentliche Diskussion zu dieser Thematik ein Imageschaden für die Hansestadt Lübeck als Tourismusdestination entstanden ist.

 

Eine Frage von Frau Grädner, wie die Zahlen der betroffenen Wohnungen erhoben wurden, beantwortet Herr Bresch.

 

Zum Thema Bestandsschutz spricht Herr Dr. Flasbarth.

 

Frau Kempke fragt nach der Möglichkeit einer Duldung und ob die Travemünder Altstadt auch in die Erhaltungssatzung einbezogen werden soll. Hierzu spricht Herr Bresch. Ein Bericht zur Umsetzung des Beschlusses wird der Bürgerschaft noch in der Januar-Sitzung entgegengebracht. Erst nach Abschluss des Verfahrens für die Lübecker Altstadt könne die Bauverwaltung aufgrund des Personalaufwandes frühestens prüfen, ob ggfs. auch für die Travemünder Altstadt und andere Wohngebiete in Travemünde die Aufstellung einer Erhaltungssatzung in Betracht komme.

 

Eine Frage von Herrn Martens wird von Herrn Bresch beantwortet. Weiterhin spricht Herr Dr. Eymer.

 

Eine Frage von Herrn Leber wird von Herrn Bresch beantwortet.


Beschlussvorschlag:

1. Für den im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich der Lübecker Altstadt wird die Neuaufstellung einer Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 

 Ziel der Satzung ist vor allem der Erhalt der auf der Lübecker Altstadtinsel vorhandenen Wohnquartiere in ihrer Wohnfunktion für breite Schichten der Bevölkerung. Durch die Satzung soll insbesondere der zunehmenden Verdrängung des Dauerwohnens durch Ferienwohnungen entgegengewirkt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung wird für die Dauer eines Monats in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Parallel werden die von der Satzung betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu den Zielen der Satzung und zu ihrer Anwendung in der Genehmigungspraxis durchgeführt.


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage zur Kenntnis.