Auszug - Neueröffnung der Stadtteilbüros - Aktueller Sachstand/ Konzept - Überplanmäßige Bewilligung - Anmietung Carl-Gauß-Straße  

6. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06714 Neueröffnung der Stadtteilbüros
- Aktueller Sachstand/ Konzept
- Überplanmäßige Bewilligung
- Anmietung Carl-Gauß-Straße
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Freitag möchte wissen, wie die Courtagesumme, die er als sehr hoch ansehe, zustande gekommen sei.

Herr Bunk erläutert, dass er vermute, dass dies wohl so im Exposé gestanden habe.

Nachträglich zur Niederschrift:

Die Courtage ermittelt sich auf der Grundlage 477m² Mietfläche x 9,50 €/m² = 4.531,50 €

4.531.50 € x 2 Monatsmieten Courtage = 9.063,00 € x 1,19 (MwSt.) = 10.784,00 €

 

Herr Schultheiss´ Dienstleistung umfasste im Wesentlichen folgende Aspekte:

- Ansprache des Eigentümers/Abstimmung grundsätzliche Umsetzbarkeit

- Kommunikation der definierten Nutzerbedarfe an den Eigentümer

- Koordination der Grundrisserstellung und Lieferung der GR Zeichnungen auf Basis der erstellten Konzeptplanung

- Zur Verfügung Stellung des Mustermietvertrages und der Anlagen.

 

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie weit die einzelnen Stadtteilakteure hierin einbezogen worden seien und er zu neuen Konzepten, wie diesem, erst einmal beraten möchte, bevor er darüber abstimme.

Frau Hagen verweist auf die Beratungsreihenfolge dieser Vorlage, bevor sie in der Bürgerschaft entschieden werde.

 

Herr Stolzenberg sieht es weiterhin als hilfreich an, dass zum Beispiel der Ortsrat in Travemünde oder die St. Jürgen Runde beteiligt worden wäre.

Frau Wöhlk merkt an, dass es der Auftrag war, den Beschluss der Bürgerschaft umzusetzen und die Stadtteilbüros mit den gleichen Leistungen wie damals auszustatten.

 

Herr Howe sieht es als nach außen schwer vermittelbar an, wenn hier jetzt die Umsetzung der Maßnahme verzögert werde. Er möchte aber wissen, an welcher Stelle das Stadtteilbüro in Travemünde eröffnet werde.

Frau Haltern erläutert, dass dies in den Räumlichkeiten der Kurverwaltung geschehen werde.

 

Herr Leber merkt an, dass er es auch als besser erachtet hätte, wenn es eine Beteiligung der Akteure in den Stadtteilen gegeben hätte.

 

Herr Stolzenberg fügt hinzu, dass es ihm nicht darum gehe, die Maßnahme zu verzögern, sondern er nur das Manko der Nichtbeteiligung herausstellen wolle.

 

Herr Pluschkell sieht es als Pflicht der Bürgerschaftsmitglieder an, aus den einzelnen Stadtteilen, die für eine politische Entscheidung erforderlichen Informationen zu beziehen. Der Auftrag an die Verwaltung war es, den Bürgerschaftsbeschluss abzuarbeiten und nicht alle Stadtteile zu befragen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  12 Stimmen

Enthaltungen:   2 Stimmen

Herr Luetkens war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Konzept zur Neueröffnung der Stadtteilbüros gem. Anlage 1 umzusetzen.
  2. Für die Modernisierung und Neugestaltung der mit Dienstleistungen des Bürgerservices betrauten Bereiche 3.322 – Melde- und Gewerbeangelegenheiten und 3.327 – Verkehrsangelegenheiten sowie für die Ausstattung der neuen Stadtteilbüros werden im Produktsachkonto 122003 999.7831000 Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Erwerb bewegl. AV ü. 1.000 EUR 1.110.000,- EUR und im Produktsachkonto 122003 999.7832000 Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Erwerb bewegl. AV ü. 150-1.000 EUR 945.000 EUR, insgesamt für 2018 Finanzmittel in Höhe von 2.055.000,- Mio. EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und- verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden.

      (Zuständiges Entscheidungsgremium zu 1. und 2.: Bürgerschaft)

  1. Im Zuge der Neukonzeptionierung und Wiedereröffnung der Stadtteilbüros wird ein Standort im Hochschulstadtteil angemietet, in dem ebenso eine Anlaufstelle des Bereichs 4.510 - Familienhilfe eröffnet wird. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Mietflächen in der Carl-Gauß-Straße  für eine Laufzeit von 10 Jahren inkl. der Verlängerungsoptionen über 2 x 5 Jahren für eine Bruttojahresmiete in Höhe von 78.991,20 EUR zzgl. einer Courtage in Höhe von 10.784,00 EUR und Umbaukosten in Höhe von 71.236,00 abzuschließen, sofern die Bürgerschaft Pkt. 1 beschließt.

      (Zuständiges Entscheidungsgremium zu 3.: Hauptausschuss)