Auszug - Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Ausschluss von Ferienwohnungen und Erhalt von Dauerwohnen) für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufstellungsbeschluss (5.610)  

6. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06656 Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Ausschluss von Ferienwohnungen und Erhalt von Dauerwohnen) für das Gebiet der Lübecker Altstadt
Aufstellungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg bezieht sich auf Punkt 1.3 der Begründung und hinterfragt, ob die Bürgerschaft als oberstes Beschlussgremium, nicht berechtigt sei, Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Er möchte weiterhin wissen, wie die rechtliche Bewertung sei, da die Bürgerschaft den Aufstellungsbeschluss beschlossen und an den Bauausschuss delegiert habe und nun nicht in der Gremienbeteiligung enthalten sei.

Herr Lötsch erläutert, dass gemäß Hauptsatzung der Bauausschuss für den Aufstellungsbeschluss zu entscheiden habe und bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung am 03.12.2018, die rechtliche Grundlage hierfür zu nennen.

 

Herr Howe erkundigt sich nach der Umsetzung des ebenfalls in der Bürgerschaft gefassten Beschlusses, Ferienwohnungen in Gängen und Höfen auszuschließen.

Frau Belchhaus erklärt, dass die Vorgehensweise mit dem Bereich Recht und der Bauordnung abgestimmt werde. Bezüglich des Zeitpunkts der Nutzungsaufgabe ist voraussichtlich eine spätere Fristsetzung angemessen. Diese werde noch geprüft.

 

Herr Ramcke zeigt sich verwundert, ob überhaupt ein Aufstellungsbeschluss erforderlich sei.

Frau Belchhaus bestätigt, dass für den Beschluss einer Erhaltungssatzung kein vorangehender Aufstellungsbeschluss gefasst werden müsse. Der Aufstellungsbeschluss sei aber Voraussetzung, damit planungssichernde Instrumente, wie die Zurückstellung von Baugesuchen, ergriffen werden können.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  10 Stimmen

Gegen die Vorlage:  3 Stimmen

Bei der Abstimmung waren Herr Leber und Herr Luetkens noch nicht anwesend.

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich.

 


Beschluss:

1. Für den im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich der Lübecker Altstadt wird die Neuaufstellung einer Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 

 Ziel der Satzung ist vor allem der Erhalt der auf der Lübecker Altstadtinsel vorhandenen Wohnquartiere in ihrer Wohnfunktion für breite Schichten der Bevölkerung. Durch die Satzung soll insbesondere der zunehmenden Verdrängung des Dauerwohnens durch Ferienwohnungen entgegengewirkt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung wird für die Dauer eines Monats in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Parallel werden die von der Satzung betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu den Zielen der Satzung und zu ihrer Anwendung in der Genehmigungspraxis durchgeführt.