Auszug - 4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Verwey gibt eine kurze Einführung/Begründung zur Satzung.
Hintergrund sei, dass die EBL für die letzte Gebührenanpassung 2015/2016 eine eigenständige Satzung hatten. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig in der Angelegenheit einer anderen Kommunen gab es vom Gericht Kritik an der Formulierung. Dieser Eventualität wollen die EBL nun vorbeugen und die eigene Formulierung ändern. Dies gelte für die Satzung 2015/2016 – ohne wirtschaftliche Auswirkungen.
Herr Ramcke bemängelt die komplizierte Darstellung. Herr Dr. Verwey verweist darauf, dass dies leider in der der Natur einer gerichtsfesten Ausführung läge.
Frau Kappelmann führt dazu noch ergänzend die Satzungsregelung aus. Es gehe um Hinterliegergrundstücke und dass die Gerichte die jetzige Regelung für zu unbestimmt halten. Sie bietet an, eine beispielhafte Zeichnung zwecks Erläuterung zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Die 4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der Anlage 2 wird mit Rückwirkung zum 01.01.2015 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.