Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt.
Im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.200,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.000,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 800,-- Euro
Im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.200,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 700,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur
Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis:
Die Ausschussmitglieder nehmen die Beschlussvorlage ohne Votum zur Kenntnis.