Auszug - CDU: Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße  

3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06101 CDU: Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Prieur und erklärt, dass die CDU-Fraktion den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 5.1 übernehmen möchte und weiter, dass der Antrag in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt werden solle.

 

Die Vorsitzende lässt zuerst über den CDU-Antrag in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses (TOP 5.1.1) abstimmen und danach über den Ergänzungsantrag unter

TOP 5.1.3.

 


Beschluss (in der durch die Empfehlung des Bauausschusses ergänzten Fassung –fett/kursiv gedruckt):

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:

 

  • In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
  • In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.

 

Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis in der durch die

Empfehlung des Bauausschusses ergänzten Fassung:

Einstimmige Annahme