Auszug - Informationen zu öffentlichen Toiletten in Lübeck  

2. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Martsch erläutert die Abstimmung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr. Der Standort für die Errichtung einer neuen Toilettenanlage sei der Adolfplatz, direkt am Eingang zum Stadtpark.

 

Die Frage von Herrn Ramcke nach einem Betriebsgelände der EBL, welches man mit einem eigenen Zugang eventuell auch dafür nutzen könne, beantwortet Herr Martsch und erklärt, dass die Fläche des Bauhofes nicht verkleinert werden könne und diese zudem Eigentum des Bereiches Stadtgrün und Verkehr sei.

 

Herr Rohlf fragt nach der Finanzierung der öffentlichen Toiletten. Herr Martsch und Frau

Dr. Koop erklären, dass zum Teil Nutzungsentgelte erhoben werden (Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2010). Der Rest einschließlich der „Netten Toilette“ werde über den städtischen Haushalt finanziert.

 

Die Frage von Herrn Zahn zu den Ver- und Entsorgungsleitungen wird von Herrn Martsch beantwortet.

 

Herr Wienck fragt nach dem Verbleib der Toilettenanlage am Markt. Diese war gemietet

und wurde durch die Firma Wall AG im Zuge des Neubaus Motel One entfernt, erklärt

Herr Martsch.

 

Herr Freitag moniert die Beschilderung der „Netten Toilette“ im Motel One und fragt nach dem Sachstand. Mittlerweile sei das Schild korrekt angebracht, berichten Herr Martsch und Frau

Dr. Koop.

 

 

9.4. – Frage von Herrn Rohlf zur Rattenbekämpfung

Herr Rohlf fragt nach einer Regelung in Bezug auf die Rattenbekämpfung.  Herr Dr. Verwey verweist auf die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes und erklärt, dass die EBL ausschließlich die Ratten in den Lübecker Kanalschächten bekämpfe. 

 

Herr Zahn verweist auf den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. Dieser würde  ständig eng in Kontakt mit einem Rattenbeauftragten stehen.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende erklärt nach Prüfung der Tagesordnung, dass im nichtöffentlichen Teil keine seniorenrelevanten Angelegenheiten anfallen. Der Vertreter des Seniorenbeirates verlässt die Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt um 18:18 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.