Auszug - Informationen zum Stand der Gebührenkalkulationen  

2. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
 
Wortprotokoll

Weiterhin gibt Herr Dr. Verwey anhand einer Präsentation das Ergebnis der vorläufigen Gebührennachkalkulation (Betriebsabrechnung)  für das Jahr 2017 für den Bereich Straßenreinigung bekannt. Er erklärt den Überschuss und die Aufteilung in Straßenreinigung

und Winterdienst. Auf Basis dieser Nachkalkulation rechne die EBL nicht mit einer Gebührensteigerung für das Jahr 2019, da keine Unterdeckung vorliege.

 

Zum Bereich Abfall erklärt Herr Dr. Verwey die 3-jährige Periode, es seien Überschüsse  erzielt worden. Jedoch würde auch hier derzeit kein Handlungsbedarf bestehen, da eine Rückstellung vorhanden und somit auch genutzt worden sei.

 

Herr Dr. Verwey führt zum Bereich Abwasser aus, dass  für das kommende Jahr 2019 mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen sei. Überdeckungen (Rückstellungen) aus Vorjahren seien verbraucht. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes für 2019 werden die Gebühren konkret kalkuliert. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2005.  Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 werde dem Ausschuss in der November-Sitzung als Vorlage vorgestellt. Eine Frage des Vorsitzenden hierzu beantwortet Herr Dr. Verwey.

 

Herr Freitag möchte nähere Auskünfte zur Niederschlagswassergebühr im Hinblick auf die relevanten Flächen. Herr Dr. Verwey beruft sich auf die Rechtsprechung, die versiegelte Flächen zur Berechnung dieser Gebühr zugrunde lege. Diese seien tendenziell kleiner geworden, allerdings gebe es in Lübeck auch einen Flächenzuwachs durch neue Ansiedlungen.

 

Herr Rathcke fragt, was mit den Rücklagen passiere. Herr Dr. Verwey sieht eine Zweckbindung für die Rückstellungen. Sie würden in die jeweiligen Gebührenkreisläufe einfließen und dort ausschließlich verwendet werden.

 

Herr Ramcke erkennt ein negatives Ergebnis im Bereich Schmutzwasser. Herr Dr. Verwey verweist hierzu auf deutlich spürbare Investitionsmaßnahmen und erklärt die Notwendigkeit

einer Gebührenerhöhung in diesem Sektor. 

 

Dazu informiert Herr Dr. Verwey die Ausschussmitglieder kurz zum Thema Klärschlamm,

der früher für relativ günstige Tarife in der Landwirtschaft entsorgt worden sei.

Durch die neue Gesetzgebung und daraus folgenden Marktveränderungen hätten sich

im Bereich Klärschlamm die Kosten jedoch leider verdreifacht.