Auszug - Stand der Vorbereitungen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung  

2. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die überarbeitete Satzung im November dem Ausschuss vorgestellt werden soll. Er bittet Herrn Martsch, die Grundlagen der Straßenreinigungsgebühr

zu erklären.

 

Herr Martsch erklärt anhand einer Präsentation die gesetzlichen Grundlagen einer Satzung.

(s. Anlage 2). 

 

Die Fragen der Herren Freitag und Ramcke werden von Herrn Martsch beantwortet.

 

Weiterhin weist Herr Martsch darauf hin, dass ein Beschluss der Bürgerschaft in der Sitzung am 29.11.2018 für das Verfahren wichtig sei. Herr Dr. Verwey ergänzt, dass es sich hauptsächlich um redaktionelle Formulierungen handele, die angepasst werden müssten und mit einer Gebührensteigerung nicht zu rechnen sei. Die EBL würden zudem durch den Bereich Recht

der HL in dieser Angelegenheit unterstützt und beraten. 

 

Herr Zahn bestätigt die Wichtigkeit für die November-Sitzung und erklärt den haushaltsrelevanten Anteil der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Martsch weist darauf hin, dass eine Formulierung in der Gebührensatzung geändert werden müsse, weil die Stadt Kiel mit genauso einem Text vor dem Verwaltungsgericht Schleswig verloren hat. Vor dem Hintergrund des neuerlichen Normenkontrollverfahrens soll mit Beratung durch die Bereiche Recht und Haushalt und Steuerung der Inhalt rechtssicher angepasst werden.

 

Herr Dr. Grohmann fragt, warum Bürger, die Grundstücke an Kreuzungen haben, doppelt belastet werden und möchte ihnen gegenüber aussagefähig sein. Herr Martsch erklärt, dass

bis zum Jahr 2015 eine sog. Eckgrundstücksermäßigung beantragt werden konnte. Dieser Gebührenausfall belaste den städtischen Haushalt und ist deshalb aus den späteren Satzungen entfernt worden.

 

Die Frage von Herrn Dr. Lengen bezüglich des Umstiegs auf einen anderen Bemessungsmaßstab beantwortet Herr Martsch. 

 

Herr Zahn fragt nach dem Ausgang der insgesamt 3.100 Widersprüche. Herr Dr. Verwey verweist auf den Bereich Haushalt und Steuerung, der das Thema komplett abgearbeitet hat.

Die neuen Bescheide seien versandt und die Gebühren rückwirkend erstattet. 

 

Herr Dr. Verwey informiert, dass es noch ein Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung für die Jahre 2015-2016 vom Mieterverein Lübeck gebe.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 zur Niederschrift vom 13.09.2018 (476 KB)