Auszug - Informationen zur Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein  

2. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey berichtet anhand einer Präsentation über den Abschlussbericht des Umweltministeriums zu diesem Thema, der den Ausschussmitgliedern bereits Ende Juli per

E-Mail zugesandt worden sei. Das Ministerium habe in den Jahren 2015-2016 versucht, einen Konsens zu erzielen und die Öffentlichkeit offensiv darüber zu informieren. Es gab hierzu mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen, die vom Ministerium selbst angeboten worden

sind. So auch in Lübeck, gemeinsam mit dem Werkausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 22.03.2016. Die Unterlagen hierzu haben heute noch Gültigkeit.

Ein Gutachter zu den Standorten werde demnächst ausgesucht.

 

Herr Rathcke fragt nach der Motivation der Landesregierung, er würde die Verantwortung zum jetzigen Zeitpunkt beim Verantwortlichen belassen. Herr Dr. Verwey betont das sensible Thema innerhalb der Bevölkerung und teilt mit, dass hierbei u. a. der ehemalige Minister initiativ geworden sei, um einen Konsens herzustellen.

 

Herr Zahn betont die frühzeitige Klärung, welche Bundesländer diese Abfälle aufnehmen  können, das Thema sei bereits im Ausschuss behandelt worden. Herr Dr. Verwey erläutert

die Auswahlkriterien der Deponien anhand der Strahlenschutzverordnung, Mindestgröße und Einlagerungskapazität. An dem weiteren Gespräch zur Betreiberverantwortung und der Frage nach einem Konzept beteiligen sich die Herren Rohlf, Rathcke und Herr Dr. Verwey.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung diskutieren die Herren Ramcke, Wienck, Dr. Lengen, Rathcke, Dr. Grohmann, der Vorsitzende und Herr Dr. Verwey über die Umsetzung des Konzeptes sowie die physikalische Strahlenbelastung (s. Anlage 1).

 

Herr Dr. Grohmann erklärt die Strahlenbelastung für die Bevölkerung und hält das Risiko

für sehr gering, ebenso Herr Dr. Verwey. Herr Rathcke verweist auf die Regelung in der  Strahlenschutzverordnung. Herr Dr. Verwey betont, dass insbesondere auch die Mitarbeiter

der EBL zu schützen seien.

 

Herr Ramcke möchte im Falle einer Einlagerung keine Verwendung des Bauschutts, u.a. im Straßenbau. Herr Dr. Verwey verweist auf die bereits eingelagerten Asbestabfälle sowie auf

die strikten Regelungen und das Konzept für diese Stoffe. Der Vorsitzende fragt nach der momentanen Strahlenbelastung für die Deponie Niemark, hier seien keine konkreten Zahlen bekannt, so Herr Dr. Verwey.

 

Herr Heidemann fragt nach der Anzahl der eventuell einzulagernden Tonnen. Herr Dr. Verwey gibt bekannt, dass für Schleswig-Holstein ca.  50.000 Tonnen für einen Zeitraum von 15-20 Jahren, verteilt auf bis zu 7 Deponien eingelagert werden sollen. 

 

Herr Ramcke wünscht einen Ausblick zum weiteren Verfahren. Diese Information sagt Herr

Dr. Verwey zu, sobald das Gutachten vorliege.

 

Herr Zahn gibt abschließend zur Kenntnis, dass eine genaue Überwachung vom Bundesamt

für Strahlenschutz stattfinde und die Polizei im eigenen Interesse nachmesse, um eventuelle Spätfolgen festzuhalten und zu dokumentieren.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Niederschrift vom 13.09.2018 (234 KB)