Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

3. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Gründungsviertel Kampfmittelbergung (Herr Luetkens) – 5.610 / 5.651 / 5.660 / 5.691

 TOP 5.2.2 am 02.07.2018

Im Rahmen der Vorbereitung der Bebauung Gründungsviertel ist laut VO/2018/06109 im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein Auftrag an eine regionale Firma mit Mittelbezifferung in fünfstelliger Höhe ergangen.

 

  1. Sind diese Kosten im Haushalt der Hansestadt Lübeck gegenfinanziert worden, an welcher Stelle wurden sie verbucht und hat die Verwaltung sich bemüht zur Verfügung stehende Fördermittel auf Landes- oder Bundesebene zu beantragen, um im Bereich der Kampfmittelbergung kostenneutral zu planen?

 

  1. Wie verfährt die Verwaltung allgemein bei im Rahmen von Kampfmittelbergung innert städtischer Bautätigkeiten anfallenden Kosten mit der Finanzierung und Haushaltstellen-Zuordnung derselben?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort am 03.09.2018 (zu Frage 1) / 5.610:

Zu 1.:

Nach Beschluss der Vorlage VO/2014/01607 „Herstellung baureifer Grundstücke im Gründungsviertel…“ ist die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt und jährlich den Bedarfen angepasst worden. Die Ausgaben für die Herstellung baureifer Grundstücke und damit auch der für Kampfmittelbergung sind unter dem Produkt 511003 000 geordnet.

 

Fördermittel von Bund oder Land für Kampfmitteluntersuchungen oder Kampfmittelbergung sind Verwaltung, Kampfmittelbergungsunternehmen und Bodengutachter nicht bekannt.

 

Der zweite, allgemeine Teil der Anfrage wird in einer der nächsten Sitzungen beantwortet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Gebiet Gärtnergasse (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.7 am 04.12.2017

Herr Pluschkell merkt an, dass er von Bewohnern der Gärtnergasse und der umliegenden Straßen gehört habe, dass dort alles seitens der Verwaltung genehmigt werde und teilweise Häuser in zweiter Reihe errichtet werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Im Bereich Gärtnergasse wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in Teilbereichen auf Grundlage von Bebauungsplänen und in Teilbereichen auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für den nicht beplanten Innenbereich geprüft. Die Genehmigung von Vorhaben erfolgt gemäß den Festsetzungen der B-Pläne bzw. gemäß den Vorschriften des § 34 BauGB.

Da die bestehenden Bebauungspläne in Teilbereichen sehr tiefe Baufenster festsetzen, prüft der Bereich Stadtplanung und Bauordnung, das Planungsrecht für diese Bereiche zu ändern, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Kühne-Gelände (Herr Voht) – 5.610

 TOP 5.2.10 am 16.04.2018

Herr Voht möchte wissen, wann die Unklarheiten bezüglich der Parkplatzfläche auf den zu bebauenden Kühne-Gelände geklärt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Die ehemalige Parkplatzfläche von Kühne ist mit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung aufgegeben. Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch sowie im Landschaftsschutzgebiet, in welchem ein generelles Bauverbot besteht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Bauvorhaben Neubau auf dem Grundstück Bertlingstraße/Ecke Am Kurgarten in Travemünde (ehemals Hotel „Seestern“) (Frau Haltern) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 02.07.2018 [VO/2018/06195]

Im November 2017 hat der Gestaltungsbeirat den Entwurf für den Neubau freigegeben. Lediglich die Dachstruktur war strittig. Hierüber sollte die Verwaltung selbst mit dem Investor ins Gespräch kommen und eine Lösung herbeiführen.

Wie weit sind die Gespräche bezüglich einer einvernehmlichen Lösung hinsichtlich der Dachgestaltung gediehen?

Sind noch andere strittige Punkte aufgetreten?

Wann kann mit einem Baubeginn auf dem Grundstück gerechnet werden?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Zur Dachgestaltung haben die Stadtverwaltung und der Bauherr eine einvernehmliche Lösung abgestimmt. Der Bauantrag kann jederzeit vom Bauherrn gestellt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 B-Plan: Bei der Lohmühle (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.8 am 02.07.2018

Herr Pluschkell möchte wissen, wann der Auslegungsbeschluss für den B-Plan bei der Lohmühle fertig sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro bereitet aktuell die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vor, nach diesem Verfahrensschritt wird die Vorlage zum Auslegungsbeschluss voraussichtlich im Herbst 2018 vorgelegt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Hafenbahnhof Travemünde (Herr Howe) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 05.02.2018

Herr Howe möchte gerne über den aktuellen Sachstand bezüglich des Hafenbahnhofs in Travemünde unterrichtet werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Der Bauaufsicht liegen keine Erkenntnisse vor. Ein Bauantrag oder ähnliches wurde nicht gestellt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 „Balkonkraftwerke“ (Herr Rosenbohm) – 5.610

 TOP 5.2.10 am 19.02.2018

Bestehen seitens der Bauverwaltung bauordnungsrechtliche und gestalterische Hindernisse gegen die Montage von sogenannten „Balkonkraftwerken“ (Solarpaneele, die an der Brüstung und Geländern von Balkonen montiert werden)?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Soweit aus der Frage erkennbar, dürfte es sich dabei um ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 63 Abs. 1, Nr. 3a Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) handeln, ausgenommen Gebäudeklasse vier und fünf und Hochhäuser.

 

Genehmigungspflicht besteht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und bei Baudenkmalen. Gestalterische Bedenken könnten an historisch / architektonisch wertvollen Gebäuden bestehen; wäre aber immer im Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 WC am Stadtpark (Herr Howe) – FB 3

 TOP 5.2.7 am 04.06.2018

Herr Howe möchte wissen, wann der Start der Planungen zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschluss zum Bau einer WC-Anlage am Stadtpark sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, diese Anfrage zuständigkeitshalber an die EBL weiterzureichen und die Antwort im Bauausschuss zu präsentieren.

 

Antwort am 03.09.2018 vom Fachbereich 3:

Zurzeit werden Öffentliche Toiletten im Rathaushof und auf dem MuK-Parkplatz durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck geplant und gebaut. Dies hat die höchste Priorität. Erst danach werden sich die EBL um andere Standorte wie im Stadtpark, An der Falkenwiese usw. kümmern.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Hinweisschild „P+R“ in der Ratzeburger Allee (Herr Freitag) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 07.05.2018

Herr Freitag möchte wissen, wann die Hinweisschilder zum nicht mehr existierenden „P+R-Parken“ abgebaut werden?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Der Straßenverkehrsbehörde hat die Wegnahme der P+R-Beschilderung am 10.07.2018 angeordnet. Der Abbau erfolgte zeitnah.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Mahd von Baumscheiben (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 02.07.2018

Nach welchen Kriterien werden die Wildkrautflächen unter Baumscheiben im Straßenbegleitgrün gemäht?

Wie wird auf Beschwerden reagiert? Erfolgt eine Information der Bürger*innen über die Bedeutung von Wildkräutern für den Naturhaushalt?

Gibt es Infomaterial, das ausgehändigt wird oder den Verweis auf eine Webseite?

Hintergrund der Anfrage sind Gespräche während der Tage der Artenvielfalt. Bürger*innen wiesen auf gemähte Flächen hin, deren Wildkrautbestand z.T. kurz vor der Blüte gemäht wurde (z.B. Lotusklee).

Weiterhin wurden Flächen gemäht, auf denen erkennbar Stauden von Anwohnern gesetzt wurden (z.B. Havemeisterweg).

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Die Pflege des Straßenbegleitgrüns und damit auch der Baumscheiben ist je nach Standort und Bepflanzung unterschiedlich geregelt. So werden z.B. die Baumscheiben an der Moltkestraßen, in die Wildkräuter eingesät wurden, zweimal im Jahr (Sommer und Herbst) gemäht, andere Baumscheiben werden bis zu vier Mal im Jahr gemäht. Ausschlaggebend ist neben der Art der Bepflanzung auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Wird Gras zu lang, knickt es bei Nässe ab und birgt auf daneben verlaufenden Radwegen ein Risiko.

Auch hochwachsendes Wildkraut muss in den Sichtdreiecken regelmäßig geschnitten werden.

 

Beschwerden werden vor Ort geprüft. Falls erforderlich, wird eine Mahd durchgeführt. Falls nicht, werden die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt und auf Aspekte wie Biodiversität hingewiesen. Umweltpädagogische Öffentlichkeitsarbeit kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr mit seinen vorhandenen Ressourcen nur in einem geringen Maße durchführen. Bei Nachfragen wird auf Internetseiten verwiesen, wie z.B. die Bienen-App Bienenfreundliche Pflanzen für Balkon und Garten des BMEL. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat eine Liste mit insektenfreundlichen Pflanzen für die Bepflanzung mit Baumscheiben, die sie interessierten Bürgern beim Abschluss eines Patenschaftsvertrages zur Verfügung stellt.

 

Der Patenschaftsvertrag regelt die Pflege einer öffentlichen Grünfläche durch Privatpersonen. In diesem werden die Rechte und Pflichten des Paten festgehalten, z.B. Verbot von Pestiziden. Dieser Pflegepatenschaftsvertrag berührt nicht die Pflichten der Verkehrssicherung seitens der Kommune. Insbesondere die regelmäßig durchzuführende Baumkontrolle (und ggf. einzuleitende Maßnahmen der Baum- und Strauchpflege) sowie der Winterdienst verbleiben in der Verantwortung der Kommune. Für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Tätigkeiten unterstellt die Kommune den Paten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Kommune. Verfügt der Pate nicht über eine anderweitige Haftpflichtversicherung, die für etwaige Haftpflichtschäden aufkommt, wird der Pate für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrags über die Haftpflichtversicherung der Kommune bzw. die Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige in Schleswig-Holstein versichert. Im Internet wird auf die Möglichkeit der Patenschaft hingewiesen

 

Mit diesem Patenschaftsvertrag ist auch sichergestellt, dass der Bereich Kenntnis darüber erhält, wo Flächen ehrenamtlich gepflegt werden. Damit ist eine Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe an Fremdfirmen oder auch bei der Bewirtschaftung durch eigenes Personal möglich. Wenn keine Information vorliegt, kann nicht sichergestellt werden, dass die Flächen in der gewünschten Form erhalten bleiben. Wir weisen die Firmen zwar darauf hin, dass offensichtlich gepflegte Baumscheiben nicht bearbeitet werden sollen, können dies aber nicht garantieren.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.11 Straße zum Herrenmoor (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 02.07.2018

Herr Pluschkell möchte über den aktuellen Sachstand bezüglich der sanierungsbedürftigen Straße zum Herrenmoor informiert werden, da die Arbeiten im Juni 2018 durchgeführt werden sollten und bisher noch nichts geschehen sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der wasserrechtlichen Erlaubnis musste eine erneute Wasseranalyse durchgeführt werden. Diese ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Antragsunterlagen befinden sich zurzeit bei der Unteren Wasserbehörde zur Prüfung und Genehmigung. Der Beginn der Baumaßnahme ist für Mitte August 2018 vorgesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.12 Unfall Zebrastreifen Possehlstraße (Herr Ramcke) – 5.610 / 5.660

 TOP 5.2.10 am 04.06.2018

Herr Ramcke spricht den Unfall mit einem Jogger an, der auf dem Zebrastreifen in der Possehlstraße auf Höhe der Fußgängerbrücke zur Wielandstraße von einem Fahrzeug angefahren wurde, und möchte wissen, ob es geplant sei hier sogenannte Vorstreckungen zu errichten, damit Fußgänger zwischen den auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen besser zu sehen seien.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018 (mit der Polizei abgestimmt):

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) über die Possehlstraße in Höhe Wielandbrücke ist ent­sprechend den Vorschriften angelegt und ausgestattet. Auch die Vorgaben zu den Sichtverhältnissen werden erfüllt.

Auffällig ist, dass er häufig auch von Rad Fahrenden genutzt wird.

 

Von der Polizei sind die dort aufgenommenen Unfälle angefragt worden. Demnach hat es dort zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 8. August 2018 zwei Unfälle gegeben:

-          Am 1. August 2018 kam es zu einem Unfall zwischen einer mit dem Rad Fahrenden und einem Kfz. Die Rad Fahrende kam von der Wielandbrücke. Dort besteht freie Sicht, da hier kein Parkstreifen vorhanden ist.

-          Beim zweiten Unfall am 31. Mai 2018 waren ein Jogger und ein Kfz beteiligt. Der ver­unfallte Jogger wollte die Possehlstraße in Richtung Wielandbrücke laufenderweise queren. Auf dieser Straßenseite befindet sich ein Parkstreifen. In diesem sind im Bereich des Übergangs Poller vorhanden, die für verbesserte Sichtverhältnisse und ein Freihalten der Fläche sorgen.

Fußgänger haben vor dem Queren der Fahrbahn auf einem FGÜ auf den fließenden Verkehr zu achten. Laufend einen FGÜ zu benutzen, kann dazu führen, dass die Kfz-Führer keine Möglichkeit haben, sich auf diese Situation einzustellen, weil die Person zu spät erkannt wird. Da würde auch ein Vorziehen in die Fahrbahn wenig helfen. Mit dem Rad fahrend bestehen keine Bevorrechtigungen auf dem FGÜ.

 

Da eine Unfallhäufung nicht festzustellen ist und die aufgetretenen Unfälle zumindest zu einem großen Teil durch die Querenden selbst verschuldet worden sind, wird kein akuter Handlungsbedarf gesehen, bauliche Maßnahmen vorzusehen.

 

Auszüge aus der Straßenverkehrsordnung (StVO):

 

§ 25 Fußgänger

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.


§ 26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.13 Brücke über die Wakenitz (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.5 am 19.02.2018

Herr Howe führt aus, dass er mit dem ehemaligen Fahrradbeauftragten der Hansestadt Lübeck, Herrn Fechtel gesprochen habe und dieser ihm bestätigt habe, dass die Fußgängerbrücke über die Wakenitz damals so ausgelegt worden sei, dass eine Verbreiterung ohne Probleme möglich sein soll. Hierzu möchte Herr Howe wissen, warum dies nun nicht mehr der Fall sein soll.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Die Unterlagen wurden nach Hinweisen entsprechend der Aussage von Herrn Fechtel nochmalig geprüft, es konnte hierzu leider nichts gefunden werden.

Es ist jedoch möglich, dass Herrn Fechtel frühere Überlegungen hierzu bekannt sind, die jedoch nicht dokumentiert wurden.

Angesichts der Tatsache, dass die Brücke vermutlich Ende der 1950er Jahre aus einem Altbauwerk der Bahn erstellt wurde, haben sich solche Überlegungen jedoch spätestens mit mehrfachem Normenwechsel der Lastannahmen (DIN 1072/DIN-Fachbericht/Euro-Code) überholt, weder der Überbau noch die Unterbauten sind für eine Verbreiterung geeignet, jegliche Baumaßnahme in der Richtung ist als Neubau zu werten und damit nach den gültigen Vorschriften zu berechnen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.14 Grünstreifen und Radweg Brolingstraße (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 16.04.2018

Frau Mählenhoff möchte wissen, was mit dem Grünstreifen in der Brolingstraße zwischen der Schwartauer Allee und dem Brolingplatz geplant sei, da dort teilweise Fahrzeuge abgestellt werden und wie die Radwegführung in der Straße auch mit Blick auf die dortige Schule geplant sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Der Radweg wurde aufgehoben. Im Herbst 2018 wird dort eine Kräuterrasenmischung eingesät. Diese Mischung vermittelt zwischen der hochwüchsigen Blumenwiese und dem Gebrauchsrasen. Er ist geeignet für wenig genutzte Bereiche. Frühblüher, die bereits im Juni wieder eingezogen sind, werden durch den ersten Schnitt nicht beeinträchtigt. Schnittverträgliche Blütenpflanzen bieten Nahrungsangebote für Insekten und bringen Farbe in den Rasen. Der Kräuterrasen erreicht eine Höhe von etwa 40 cm und wird je nach Bedarf drei- bis fünfmal im Jahr gemäht.

 

Der Radverkehr wird in der Brolingstraße wie bisher im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, da sich die Straße in einer Tempo 30-Zone befindet. Der ehemalige Radweg war wegen seines mangelhaften Zustandes schon lange nicht mehr per Fahrrad befahrbar. Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit ihren Fahrrädern befahren, Kinder bis 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.15 Verkehr Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße (Herr Dr. Eymer) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 07.05.2018

Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des zukünftigen Verkehrs im Bereich Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße?

Gibt es einen Zeitplan für mögliche Umbaumaßnahmen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Die Entwurfsplanung im angesprochenen Bereich ist bereits fertiggestellt und die Ausführungsplanung in Bearbeitung. Die Ausführung der Arbeiten ist für 2019 vorgesehen, da die Stadtwerke Lübeck in diesem Jahr in diesem Bereich noch eine Gasdruckleitung austauschen muss und dazu Leitungen im besagten Straßenraum verlegt werden müssen. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sollen die Arbeiten nach jetzigem Stand frühzeitig im Jahr 2019 begonnen werden.

Zur Verdeutlichung ist ein Lageplanausschnitt der Maßnahme beigefügt:

 

 

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.16 Bodenwellen in der Falkenstraße (Herr Untermann) – 5.660

 TOP 5.2.12 am 04.06.2018

Herr Untermann berichtet, dass bei der neu asphaltierten Falkenstraße ein Hinweisschild „Bodenwellen“ aufgestellt worden sei. Hierzu möchte er den Sachverhalt wissen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Im Zuge der Sanierungsarbeiten im Bereich Falkenstraße / Hüxtertorallee wurden diverse Baustellenschilder aufgestellt. So unter anderem auch das Schild für eine „unebene Fahrbahn“. Da die Arbeiten nicht in einem Rutsch durchgeführt wurden, sondern in mehreren zeitlich versetzten Abschnitten, sind sowohl in Längs- als auch in Querrichtung der Fahrbahn zeitweise kleine Absätze entstanden. Mit der Beschilderung wurden die Autofahrer auf diese Unebenheiten während der Bauphase hingewiesen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.17 Kreuzung Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße (Frau Haltern) – 5.610 / 5.660

 TOP 5.2.4 am 02.07.2018

Durch die notwendige Verlegung des Parkplatzes Baggersand an die Travemünder Landstraße und die ebenso notwendige Schließung der alten Parkplatzfläche für den Durchgangsverkehr, verlagern sich die Verkehre in den Kreuzungsbereich Teutendorfer Weg/Travemünder Landstraße. Der Abfluss des Verkehrs aus dem Teutendorfer Weg wird dadurch stark beeinträchtigt.

Welche Maßnahmen sind zur Entschärfung der verkehrlichen Beeinträchtigungen an dieser Kreuzung geplant?

Wann werden diese Planungen umgesetzt?

Ist eine Verlegung der Bushaltestelle Richtung Gneversdorfer Weg angedacht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Die verkehrstechnische Untersuchung aus dem Bebauungsplan zum Vorhaben Fischereihafen sowie Baggersand hat unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehre und der neuen Verkehrsführung ergeben, dass an der Kreuzung am Punkt Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße die Qualitätsstufe D („Der Verkehrszustand ist noch stabil.“) nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) erreicht wird. Dies entspricht einer mittleren Wartezeit von bis zu 45 Sekunden an einer Einmündung. Diese Einstufung bleibt auch bei Berücksichtigung aller neuen Verkehre aus den avisierten Bauvorhaben auf dem Priwall bestehen. Die von uns durchgeführte Simulation ergab am erwähnten Knotenpunkt eine mittlere Wartezeit von rund 38 Sekunden (für Verkehre aus Richtung Teutendorfer Siedlung, die als Linksabbieger auf die Travemünder Landstraße wollen). Aus den dargelegten Gründen (Gutachten und Simulation) wird die avisierte Gestaltung bzw. Dimensionierung des Knotenpunkts aus Sicht der Verkehrsplanung generell als ausreichend bewertet.

 

Welche Maßnahmen sind zur Entschärfung der verkehrlichen Beeinträchtigungen an dieser Kreuzung geplant?

Generell (s.o.) wird die zurzeit geplante Variante der Kreuzung als verkehrlich auskömmlich eingestuft. Die Stadt Lübeck verfolgt davon unbenommen als zusätzliche und kurzfristige Maßnahme die Einrichtung einer Kontaktschleife im Bereich der Einmündung aus Richtung Teutendorfer Weg in die Travemünder Landstraße. Diese würde mit der Fußgängerampel zwischen Verbrauchermarkt und Baggersand-Parkplatz (die Fußgänger-Lichtzeichen-Signalanlage (F-LSA) liegt heute unmittelbar westlich der Zufahrt zum Parkplatz Baggersand und rückt entsprechend der Planung künftig näher an den Teutendorfer Weg heran) geschaltet werden, sodass nach einer bestimmten Zeit, die die Kontaktstelle durch ein Fahrzeug auf der Fahrbahn darüber belegt ist, diese Ampel geschaltet werden würde. In Kombination mit einem vorgelagerten Haltestreifen auf der Travemünder Landstraße aus Richtung Skandinavienkai vor der Einmündung zum Teutendorfer Weg, wäre so das Abfließen von Fahrzeugen aus dem Teutendorfer Weg in die Travemünder Landstraße bis zur erwähnten Fußgängerquerung gewährleistet.

Als mittel- bis langfristige Lösung sieht das Mobilitätskonzept Travemünde zusätzlich eine Vollsignalisierung des Knotenpunkts vor, wobei die Lichtzeichenanlage im Teutendorfer Weg zu einer sog. BÜSTRA (koordinierte Lichtzeichen-Bahnübergangsanlage) aufgerüstet werden soll, um einen rechtzeitigen Abfluss von ggf. im unmittelbaren Bereich des Bahnübergangs gestauten Fahrzeugen bei Zugannäherung zu ermöglichen. Letztgenannte Maßnahme dient ausschließlich der Sicherheit und nicht explizit der Förderung des Verkehrsflusses.

 

Wann werden diese Planungen umgesetzt?

Die oben skizzierte Maßnahme der Installation einer Kontaktschleife soll im Rahmen des zweiten Bauabschnitts (2. BA) der Baumaßnahme „Auf dem Baggersand / Travemünder Landstraße“ realisiert werden. Dieser wird 2019 aufgenommen.

Für die Einrichtung einer BÜSTRA, die in Abstimmung mit der DB Netz zu planen ist, wird die Dauer von rund fünf Jahren angenommen.

 

Ist eine Verlegung der Bushaltestelle Richtung Gneversdorfer Weg angedacht?

Die heutige Bushaltestelle in der Zufahrt des Teutendorfer Weges zur Einmündung Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße der Linien 33 und 35 wird im Zuge des oben genannten, 2. BA der Baumaßnahme „Auf dem Baggersand / Travemünder Landstraße“ in 2019 aufgelöst und mit der Bushaltestelle in der Travemünder Landstraße (derzeit von den Linien 30, 31, 38 und 40 angefahren) zusammengefasst. Diese dann gemeinsame Haltestelle aller Linien in Richtung Gneversdorfer Weg wird in etwa vor die heutige Zufahrt des alten Parkplatzes Baggersand verlagert und wird somit östlich der (neuen) Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) liegen (heute liegt diese (Teil-)Haltestelle westlich der F-LSA).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.18 Erschließungsmaßnahme in Travemünde (Frau Haltern) – 5.660

 TOP 5.2.11 am 04.06.2018

Frau Haltern möchte wissen, wann die Erschließungsmaßnahmen am Godewind in Travemünde fertig seien, so dass die verkehrlich einschränkende Umleitungsstrecke wieder aufgehoben werden könne. Auch gerade im Hinblick auf die beginnende Saison.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme am Godewind kann von hier aus keine Aussage getroffen werden, da e sich hierbei um eine private Baumaßnahme handelt.

Im Zuge dieser Maßnahme haben jedoch die EBL in Abstimmung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Sanierung / Erneuerung der Kanalisation und der Fahrbahn in der Straße „Am Fahrenberg“ vorgenommen. Die Baumaßnahme hat bis zum Saisonbeginn gedauert und ist termingerecht vorher beendet worden, so dass die Umleitungsstrecke wieder aufgehoben werden konnte.

Als Anmerkung sei angefügt, dass es in Travemünde ein sogenanntes „Sommerbauverbot“ aufgrund der touristischen Stellung gibt. Baumaßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen werden daher nur in Zeiten außerhalb dieses Sommerbauverbotes, d.h. außerhalb der Saison, genehmigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.19 Solaranlage auf dem Dach der Feuerwache 3 (Herr Pluschkell) – 5.651

 TOP 5.2.3 am 07.05.2018

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es geplant sei, auf dem Dach der neuen Feuerwache 3 eine Solaranlage zu installieren. Er habe gehört, dass die Verwaltung eine solche Anfrage abgelehnt habe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

Im Rahmen des Bauprojektes „Neubau Feuerwache 3“ wurden auf dem Dach der Feuerwache zwei Solaranlagen aufgebaut:

1. Thermische Solaranlage zur Erzeugung von Warmwasser, Nennleistung 20 kW für Heizung und Warmwassererzeugung.

2. Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom, Nennleistung 8 kWp für den Eigenverbrauch in der Feuerwache.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.20 Haltestelle Schüsselbuden (Herr Freitag) – 5.651

 TOP 5.2.13 am 04.06.2018

Herr Freitag möchte wissen, wann die verlegte Bushaltestelle Schüsselbuden wieder zurück verlegt werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.09.2018:

In der Zwischenzeit ist die oben angesprochene Bushaltestelle wieder zurückverlegt worden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.