Auszug - besondere Stellung des JHA; Mitteilung vom Rechtsamt zu Aufgaben und Besetzung des Ausschusses  

2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Herr Bernet weist darauf hin, dass in der Vorlage ein Schreibfehler ist und es daher unter Punkt 5 wie folgt heißen muss:

„Entspricht das Ergebnis dieser Vorschriften – nämlich Frauen ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement zu verwehren – im konkreten Fall der Absicht des Gesetzgebers?“

 

Herr Puhle begrüßt Frau Voskuhl vom Bereich Recht.

Frau Voskuhl berichtet über die gesetzlichen Grundlagen zur Einrichtung eines Jugendhilfeausschusses, seine Aufgaben und seine Zusammensetzung.

Das Bundesrecht regelt die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder und das Landesrecht die beratenden Mitglieder.

Auf eine Nachfrage von Herrn Puhle erklärt Frau Voskuhl, dass die Landesvorschriften abschließend seien und es nicht mehr als 5 beratende Mitglieder geben dürfe. Eine Änderung dieser Vorschriften wäre nur auf Landesebene möglich.

Frau Voskuhl teilt mit, dass Fraktionen, die keine stimmberechtigten Mitglieder in den Ausschuss entsenden können, auch keine beratenden Mitglieder benennen dürften.

Weiterhin sind beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht antragsberechtigt.

 

Die Geschlechterparität ist im Jugendförderungsgesetz geregelt und gilt für den gesamten Ausschuss, allerdings nicht bei denjenigen Mitgliedern, die Kraft ihres Amtes als beratende Mitglieder eingesetzt sind (Frau Junghans, Frau Reichel und Herr Jürgensen).

Auf eine Nachfrage von Herrn Bernet erklärt Frau Voskuhl, dass es für das Verfahren der paritätischen Besetzung keine zwingenden Vorgaben gebe und eine einvernehmliche Regelung zwischen den vorschlagsberechtigten freien Trägern bislang immer erfolgt sei.

 

Herr Kerlin von der FDP-Fraktion meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Kerlin widerspricht.

Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Voskuhl, dass das Jugendamt in Lübeck auf 3 Bereiche aufgeteilt sei und daher auch 3 beratende Mitglieder dem Ausschuss angehören.

Herr Puhle erklärt, dass noch ein Mann zur Geschlechterparität fehle. Dies soll aber außerhalb der Ausschusssitzung geklärt werden.

 

Frau Voskuhl erklärt, dass die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Befangenheit im Jugendhilfeausschuss grundsätzlich auch für die Mitglieder der freien Träger Gültigkeit haben, hierbei jedoch die vom Gesetz gewollte spezielle Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu beachten sei. Bei allgemeinen Fördergrundsätzen bestehe noch keine Befangenheit. Diese könnte jedoch vorliegen bei der Beratung von konkreten Angelegenheiten, die einem Träger oder einer Einrichtung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen könnten.

Im Zweifelsfall entscheidet der Ausschuss über die Befangenheit eines Mitgliedes.

Auf eine Nachfrage von Herrn Puhle erklärt Frau Voskuhl, dass bei den Budgetverträgen die allgemeine, einheitliche Form der Verträge beraten wurde und daher keine Befangenheit durch die Trägervertreter vorlag.

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Voskuhl, dass nur wenn ein Ausschussmitglied gleichzeitig Fraktionsmitglied in einem anderen Ausschuss sei, pauschal noch keine Befangenheit vorläge.

 

Frau Voskuhl weist nochmal auf die besondere Rolle und Aufgaben des Jugendhilfeausschusses und die Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Verwaltung hin (§§ 70, 71 SGB VIII).

Auf Nachfrage von Herrn Bernet erklärt Frau Voskuhl, dass viel Verwaltungshandeln per Gesetz vorgeschrieben ist, dass es aber Gestaltungsspielraum gibt. Der Jugendhilfeausschuss kann Entscheidungen im Rahmen der entsprechenden Haushalts-Mittel und der gefassten Bürgerschaftsbeschlüsse treffen. Der Ausschuss hat ein Antragsrecht und einen Anspruch auf Beratung in der Bürgerschaft. Weiterhin ist der Jugendhilfeausschuss bei wichtigen Entscheidungen der Bürgerschaft zu beteiligen.

 

Frau Voskuhl kündigt an, eine schriftliche Zusammenfassung ihrer Ausführungen für das Protokoll als Anlage zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Schulte-Ostermann von der Fraktion Freie Wähler / GAL, meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Schulte-Ostermann widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Frau Schulte-Ostermann erinnert an die rechtliche Definition zum objektivierbaren Betreuungsbedarf, der als Anhang an die Niederschrift angefügt werden sollte. Frau Voskuhl sagt zu, dass dies nachgeholt wird.

 

Auf eine Nachfrage zur Geschlechterparität von Herrn Bernet erklärt Herr Puhle, dass die Wohlfahrtsverbände und der Jugendring zunächst einen Termin zur Klärung machen sollten.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage TOP 4.1.1 (511 KB)