Auszug - Anfrage des Ausschussmitgliedes Pito Bernet zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses  

2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06280 Anfrage des Ausschussmitgliedes Pito Bernet zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Anfrage wird vorgezogen und zusammen mit TOP 4.1.1 beraten.


Anfrage:

Hier stelle ich folgende Fragen zur Beantwortung in der Septembersitzung des Ausschusses:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage muss die geschlechterparitätische Besetzung des Ausschusses vorgenommen werden?
  2. Reicht es aus, wenn die vorschlagsberechtigten Organisationen die Vorschläge geschlechterparitätisch benennen?
  3. Warum müssen die zusammengezählten sechs Mitglieder der AG Wohlfahrtsverbände und des Lübecker Jugendringes zusammen paritätisch zusammengesetzt sein?
  4. Müssen die zu wählenden beratenden Mitglieder des Ausschusses bei der Geschlechterparität berücksichtigt werden?
  5. Entspricht das Ergebnis dieser Vorschriften – nämlich Frauen ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement zu verwehren – im konkreten Fall der Absicht des Gesetzgebers?

Der Ausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage  zur Kenntnis.