Auszug - SPD&Grüne: AT zu "Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH/Uni/FH und um den Hauptbahnhof" VO/2017/05745
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM Pluschkell beantragt punktweise Abstimmung des Antrages unter TOP 5.2.2.
Weiterhin sprechen, BM Stolzenberg, BM Simon, BM Lötsch, Herr Böhm (Beirat für SeniorInnen), BM Lüttke.
Beschluss in ergänzter Fassung (der geänderte Antrag unter TOP 5.22 (fett) ergänzt den Antrag zu TOP 5.2):
Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber zu berichten, wie in den Wohnstraßen im Umfeld von UKSH, Universität und Fachhochschule (in den Wohngebieten um die Ratzeburger Allee, dem Mönkhofer Weg, in Richtung Hochschulstadtteil und im Hochschulstadtteil) sowie im Umfeld des Hauptbahnhofs ein Anwohner*innenparkrecht oder eine anwohnerfreundliche Parkraumbewirtschaftung eingerichtet und die Einhaltung konsequent überwacht werden kann. Zudem soll berichtet werden, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Anwohner*innen und die dortigen „Fremdparker*innen“ hätten und welche Kosten entstünden. Die Verantwortlichen des UKSH, der Universität und der Fachhochschule sind mit einzubinden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Sofortmaßnahmen umzusetzen, um die berechtigten Interessen der Anwohner im Umfeld des Campus Lübeck durchzusetzen:
Siedlung Strecknitz:
- Kennzeichnung derjenigen Flächen, die als Parkraum zur Verfügung stehen
- Kennzeichnung exponierter, frei zu haltender Flächen
- Einrichtung von Anwohnerparkrechten für das Zeitfenster Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr
- Ausweis aller Parkflächen als Zonen mit begrenzter Parkdauer (mit Parkscheibe maximal 2 Stunden) in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr für Nutzer ohne Anwohnerparkrecht
Straße Stadtweide
- Regelung analog Siedlung Strecknitz
Hochschulstadtteil
- Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286 nach StVO) in der Paul-Ehrlich-Straße analog der Regelung in der Maria-Goeppert-Straße (d.h. Mo – Fr, 07:00 – 16:00 Uhr)
Regelmäßige Kontrollen, um die Einhaltung der o.g. Regelungen sicher zu stellen.
Sechs Monate nach Einführung der o.g. Regelungen ist der Bürgerschaft ein Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Maßnahme und ggf. Vorschläge zur Nachjustierung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag
in der geänderten Fassung gem. TOP 5.2.2:
Einstimmige Annahme