Auszug - Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße - Antrag CDU-Fraktion VO Nr. 6101 (Überweisung aus der Bürgerschaft 14. Juni 2018)  

1. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 4.4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06212 Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße - Antrag CDU-Fraktion VO Nr. 6101 (Überweisung aus der Bürgerschaft 14. Juni 2018)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 14.3 mit VO Nr. 6101 den nachstehend  aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss und Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:

 

  • In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
  • In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.

 

Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen.

 

Herr Ohlow und Herr Schneider-Wendt verweisen auf die Beschlussfassung des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 02. Juli 2018 TOP 5.3.1.

Dort wurde der folgende Beschluss gefasst und der Bürgerschaft empfohlen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 1-Stimmenthaltungen einstimmig, dem Antrag in der geänderten Fassung des Bauausschusses zuzustimmen.