Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit Hinweis auf die verkürzte Ladungsfrist. Weiterhin stellt er die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Neskovic erklärt, dass aus seiner Sicht die Verkürzung der Ladungsfrist nicht ausreichend begründet wurde und er daher auch nicht erkennen kann, dass ein begründeter Ausnahmefall für die Behandlung der Vorlage in der heutigen Sitzung vorliegt. Er begründet seine Haltung ausführlich unter Hinweis auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Weiterhin weist er darauf hin, dass er aufgrund der verkürzten Ladungsfrist keine ausreichende Zeit zur Vorbereitung seiner Entscheidung hatte und sich in seinen Rechten beschnitten fühlt. Er widerspricht daher gemäß § 34 Abs. 3 GO der Verkürzung der Ladungsfrist mit dem Ziel, die Angelegenheit nach angemessener Vorbereitungszeit zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. Er bittet hierzu um Abstimmung, da für einen wirksamen Widerspruch ein Drittel der Mitglieder des Hauptausschusses der Verkürzung der Ladungsfrist widersprechen müsse.
Frau Voskuhl erläutert hierzu, dass die Gründe für die Verkürzung der Ladungsfrist mitgeteilt werden müssen, es sei denn, die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Anlass. Die Einladungen zu den Sitzungen sollen den Beratungsgegenstand benennen, Vorlagen müssen nicht beigefügt werden. Mit Hinweis auf die in der Sache bereits vorliegenden Beschlüsse der Bürgerschaft teilt sie mit, dass aus Sicht des Bereichs Recht die Dringlichkeit hinreichend bestimmt ist und die Verkürzung der Ladungsfrist aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sei.
Herr Fürter regt an, sofern vor den Sitzungen Anmerkungen von Hauptausschussmitgliedern zu Beratungsgegenständen dem Vorsitzenden oder der Verwaltung vorliegen, diese allen Mitgliedern des Hauptausschusses zur Meinungsbildung zur Verfügung zu stellen.
Es diskutieren weiterhin – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen - Herr Neskovic, Herr Bürgermeister Lindenau und der Vorsitzende.
Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Hauptausschuss durch Handheben anzuzeigen, wer sich dem Widerspruch von Herrn Neskovic gegen die Behandlung des TOP 6.1 in der heutigen Sitzung anschließt.
Es schließt sich kein weiteres Mitglied des
Hauptausschusses dem Widerspruch von
Herrn Neskovic an.
Der Vorsitzende stellt fest, dass auf Grund dessen der TOP 6.1 zu behandeln ist.
Ferner teilt der Vorsitzende mit, dass unter TOP 2.1 mit VO 2018/06226 eine Anfrage von Herrn Rathcke betr. „Umsetzung der Ganztagsbetreuung“ zur heutigen Sitzung eingereicht wurde, die dann neu unter TOP 2.1 in die Tagesordnung aufgenommen wird.
Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung darum bittet, im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung die VO 2018/06221 betr. „Beginn der Ausschreibung; Winderdienst auf öffentlichen Gehwegen und Grundstücken im Bereich der HL“ neu unter TOP 6.3 zu behandeln. Dazu ist die Erweiterung der TO im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit abstimmen.
Der Hauptausschuss stimmt der Erweiterung
der Tagesordung um TOP 6.3 im Wege der
Dringlichkeit einstimmig zu.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen
erforderlich ist.
Er lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den als nichtöffentlich angemeldeten TOP 6.1, 6.2, 6.3, 7.1, 8 und 9 abstimmen.