Auszug - Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Katjana Zunft zum interfraktionellen Antrag in der Bürgerschaft VO/2017/05593 vom 30.11.2017: SPD, GAL, Bü90/DIEGRÜNEN: AT zu TOP 5.5.1 "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standartgröße u. -Ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" VO/2017/05237   

1. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 (konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 10.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06191 Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Katjana Zunft zum interfraktionellen Antrag in der Bürgerschaft VO/2017/05593 vom 30.11.2017: SPD, GAL, Bü90/DIEGRÜNEN: AT zu TOP 5.5.1 "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standartgröße u. -Ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" VO/2017/05237
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll

Anfrage:

Beschlussvorschlag/Anlass/Antrag:

Beschlusstext:

zu III. Personen, die Schutz vor Gewalt suchen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zahl der in Lübeck zur Verfügung stehenden Plätze  in Frauenhäuser zum 01.01.2019 um den Faktor 1,25 zu erhöhen.

Das Abweisen schutzsuchender Frauen an Lübecker Frauenhäusern ist nicht mehr hinzunehmen!

Kurzfristig sind Gespräche zu führen, ob Räumlichkeiten anzumieten sind, um die aktuelle Notlage zu mindern.

Mit den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Lauenburg sind Gespräche zu führen, wie diese sich an den entstehenden Kosten beteiligen können. Es ist unstrittig, dass Schutzsuchende aus diesen Landkreisen in Lübeck Zuflucht suchen und finden.

Fragen:

 

1. Wie ist der Stand der Dinge der beschlossenen Maßnahmen?

2. Wie möchte die Verwaltung die zusätzlichen 14 Plätze auf die Frauenhäuser, autonomes Frauenhaus und AWO Frauenhaus, aufteilen?

3. Wurden schon Gespräche mit den im dritten Absatz aufgeführten Nachbargemeinden zur Beteiligung an den entstehenden Kosten geführt?

 

Herr Senator Schindler führt zu der Fragestellung des aktuellen Standes aus, dass bereits Gespräche mit den Frauenhäusern hinsichtlich kurz-, mittel- und langfristiger Lösungsansätze geführt wurden. Es wurde geprüft, ob und wo Räumlichkeiten und Plätze zur Erweiterung der Unterbringung umgehend realisiert werden können. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018 eingestellt worden.

Es wurden und sollen weiterhin Gespräche mit dem Träger der Servicestelle Frauen-Wohnen, Vorwerker Diakonie und Trave geführt werden. Als erste Hilfemöglichkeit konnten sieben Wohnungen reserviert werden, die nunmehr als kurzfristige Alternative für Frauen, die den Schutz des Frauenhauses nicht mehr benötigen, zur Verfügung stehen. Mittelfristig ist als weitere Überlegung angedacht, den Standort des Autonomen Frauenhauses in Rücksprache mit Herrn Dr. Rasch, als Eigentümer des Objekts und Geschäftsführer der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE, zu erweitern. Als langfristige Maßnahme führt Herr Senator Schindler aus, sind Gespräche und ein Austausch mit der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Fr. Dr. Sütterlin-Waack anberaumt. Herr Senator Schindler merkt weiterhin an, dass er das Land Schleswig-Holstein in der Pflicht zur Erweiterung der Frauenhausplätze sehe und besonders der Bedarf in den Oberzentren Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg zu decken ist.

 

Frau Schwartz führt hierzu ergänzend aus, dass Gespräche mit den einzelnen umliegenden Kreisen keinen Sinn ergeben, da vorliegend das Land als Hauptansprechpartner fungiert.

 

Herr Müller bemängelt hinsichtlich der Beschlussfassung zum interfraktionellen Antrag in der Bürgerschaft VO/2017/05593 vom 30.11.2017 die Kurzfristigkeit des Verwaltungshandelns und benennt die lange Zeitspanne zwischen November 2017 und nunmehr Juli 2018.

 

Herr Senator Schindler führt hierzu aus, dass der Beschluss wesentlich umfangreicher gestaltet war, als die reine Minderung der Notlage in den Frauenhäusern Lübecks. Er erklärt weiterführend, dass der Beschluss neben der Erweiterung der Unterbringungsmöglichkeiten für schutzsuchende Frauen ebenso die Flüchtlingsunterbringung und das Eindämmen von Obdachlosigkeit in der Hansestadt umfasste. Diesen Aufgabenstellungen wurde sich zunächst intensiver gestellt.

 

Bezüglich der zweiten Fragestellung führt Herr Senator Schindler aus, dass hier keine starre Festlegung und Vorgabe durch die Verwaltung erfolgt, sondern viel mehr eine Umsetzung in Einvernehmen mit den betroffenen Frauenhäusern ergeht. Herr Senator Schindler sichert die Berichterstattung im Ausschuss für Soziales über den Weitergang der Beschlussumsetzung zu.

 

Hinsichtlich der dritten Fragestellung wird auf die Ausführungen von Frau Schwartz verwiesen.

 

Herr Müller erklärt die Anfrage damit für erledigt.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.