Auf die Ausführungen unter TOP 3 wird verwiesen.
Die Beratung der Anträge unter TOP 11.1 und 11.2 erfolgt gemeinsam unter TOP 11.1 unterteilt in a) Antrag Frau Akyurt und b) Antrag Herr Dr. Grohmann
a) Antrag Frau Akyurt
Der Bürgermeister wird beauftragt,
wegen der überlasteten Angebote der beiden Lübecker Frauenhäuser ein Notfallkonzept für schutzbedürftige Frauen vorzulegen, das spätestens zum 1. September 2018 in Kraft tritt.
Die Stadt soll hierfür Wohnungen anmieten, hilfsweise Ferienwohnungen.
Die bestehenden Lübecker Frauenhäuser (Autonomes Frauenhaus und AWO-Frauenhaus) sind an der Entscheidung über die Belegungen zu beteiligen. Die Zahl ihrer Plätze ist mittelfristig zu erhöhen.
Bis zur angekündigten höheren Finanzbeteiligung des Landes ist das Programm über kommunale Mittel zwischenzufinanzieren.
Frau Akyurt stellt zunächst fest, dass die geforderten Notfallkonzepte für schutzbedürftige Frauen nunmehr vorliegen. Des Weiteren begründet sie ihren Antrag und führt zudem aus, dass hinsichtlich der erwähnten Landesmittel diese erst im nächsten Haushalt zur Verfügung stehen und daher diskutiert werden müsse, was auf kommunaler Ebene erreicht werden kann. Sie fragt offen an, welche Finanzmittel der Hansestadt zur Eindämmung der Notlage zur Verfügung stehen und wie die Anmietung der unter TOP 10.1 benannten Wohnungen erfolgt.
Frau Schwartz führt hierzu aus, dass keine Finanzierung aus eigenen Mitteln, sondern über die eingerichtete Servicestelle „Frauen-Wohnen“ stattfindet, wo gleichzeitig eine Vermittlung erfolgt. Die Finanzmittel für diese Maßnahmen werden vom Land zur Verfügung gestellt.
Frau Akyurt merkt an, dass sie die Einrichtung dieser Wohnvermittlungsstelle sehr begrüße, diese jedoch die bestehende Notlage nicht löse.
Herr Senator Schindler und Frau Schwartz verdeutlichen nochmals, dass die benannten Wohnungen durch die Frauenberatungsstelle angemietet werden und eine Vermittlung aus diesem Pool erfolgt. Mithin stehen die Unterkünfte den Frauen zeitnah zur Verfügung, als erste kurzfristige Abhilfe der gegenwärtigen Notlage.
Herr Andreas Müller verweist auf die Istanbul Konvention und rügt die fehlende praktische Umsetzung. Die Erstellung von Notfallkonzepten sowie das theoretische Arbeiten seien nicht ausreichend zielführend.
Herr Voht greift die Wortmeldung Herrn Müllers auf und führt diesbezüglich aus, dass vorliegend weder die Verwaltung als solche, noch Herr Senator Schindler persönlich in oberster Verantwortung stehen, die bestehende Notlage zu lösen, sondern immer noch das Land Schleswig-Holstein Hauptverantwortlicher ist. Er bemerkt weiterhin, dass hier kein Verschleppen seitens der Hansestadt Lübeck stattfand, sondern durch das Land selbst. Herr Voht erklärt, dass es nunmehr an der Stadt sei einzufordern, dass das Land seinen Verpflichtungen nachkommt. Abschließend betont er, dass Einzelne der Verwaltung sowie die Hansestadt Lübeck selbst nicht Schuldiger der Situation der Lübecker Frauenhäuser sind.
Herr Hönel fragt an, ob die Finanzmittel ausreichend sind, um die Probleme zu beheben.
Herr Senator Schindler und Frau Schwartz führen aus, dass bezüglich der Schaffung neuer Frauenhausplätze noch keine Bilanz erstellt werden kann und anhand der bisherigen Kosten neue Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt wurden.
Herr Dr. Grohmann merkt an, dass der Antrag korrekterweise auf „zu finanzieren“ angepasst werden sollte, da keine Zwischenfinanzierung auf kommunaler Ebene stattfinde. Zudem schlägt er vor, die Beauftragung des Bürgermeisters im Einführungssatz anpassend zu ergänzen und stellt daher folgenden
Änderungsantrag:
Der Bürgermeister wird im Rahmen des Beschlusses der Bürgerschaft vom 30.11.2017 beauftragt, […]
Bis zur angekündigten höheren Finanzbeteiligung des Landes ist das Programm über kommunale Mittel zu finanzieren.
Der Antragsteller übernimmt den Vorschlag.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag in geänderter Fassung zuzustimmen.
Der Vorsitzende Herr Schaffenberg erteilt den beiden Vertreterinnen der Frauenhäuser das Wort.
Frau Zunft führt für das Frauenhaus der AWO aus, dass sie die Errichtung der Servicestelle Frauen-wohnen sehr begrüßt und dankbar ist für die kurzfristige Realisierung von Wohnraum zur Unterbringung schutzbedürftiger Frauen und Kinder. Diese Möglichkeit löse bereits das Problem einiger Frauen, was als überaus positiv bewertet wird. Weiterhin erklärt sie, dass durch Gespräche mit der Verwaltung weitere Lösungsansätze aufgezeigt wurden, wofür sie sehr dankbar ist.
Frau Zunft berichtet, dass im letzten Jahr 27 Wohnungswegweisungen erfolgen mussten aufgrund des Platzmangels und in diesem Jahr mit Stand Juni 2018 bereits 26 Wegweisungen ergangen sind. Unter Hinweis auf diese Zahlen appelliert sie nochmals an alle Anwesenden, dass gemeinsam reagiert werden muss, um künftig weitere Schutzplätze für Frauen und Kinder zu schaffen.
Frau Kock bedankt sich zu Anfang ihres Redebeitrags für die schnelle Aktivität und Hilfe.
Sie schlägt vor, dass für die Lösungsfindung zudem der Gemeinde- und Städtetag mit einbezogen werden sollte und bittet die Verwaltung, dies in die Wege zu leiten.
Frau Kock berichtet, dass Betroffene, die nicht über ein Visum mit einem Mindestaufenthaltsrecht von 3 Jahren verfügen, keine Wohnungsvermittlung durch den Lübecker Bauverein erhalten. Auf diese Problematik sei sie nun schon mehrfach gestoßen und bittet auch hier um Kontaktaufnahme oder Übereinkunft mit dem Lübecker Bauverein seitens der Verwaltung.
Die Verwaltung nimmt die Bitten zur Kenntnis und geht diesen nach.
Frau Kock fasst zusammen, dass bereits 10 Familien bei der Wohnungsservicestelle gemeldet sind, die dringend ein Obdach suchen. Zwei Wohnungen konnten durch den in der LN am 18.06.2018 veröffentlichten Artikel „Autonomes Frauenhaus-Wir sind verzweifelt“ gefunden und 3000 € Spenden akquiriert werden.
Frau Kock stellt dar, dass von einst 500 Frauenhäusern nur noch 350 Frauenhäuser in der Bundesrepublik bestehen und daher ebenso Frauen außerhalb Lübecks aufgrund der schwerwiegenden Betroffenheit aufgenommen werden müssen.
Abschließend erklärt Frau Kock, dass während der Sanierungsphase im Autonomen Frauenhaus keine Schließung erfolgte.
Herr Schaffenberg merkt hierzu an, dass das Solidarische und Moralische dem Finanziellen voransteht und mit allen Mitteln an geeigneten Lösungen gearbeitet wird.
Herr Andreas Müller führt aus, dass im Bundestagsbericht 2012 eine Belegungsquote von 75 % in den Frauenhäusern für wünschenswert gehalten wird. Er fragt an, wann letztmalig eine 75%ige Belegungsquote bestand.
Frau Zunft beantwortet die Frage mit dem Jahr 2011. Ab der Neueröffnung des AWO Frauenhauses bestand stets eine Auslastung über 100 %.
b) Antrag Herr Dr. Grohmann:
Der Sozialausschuss der Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die im Haushalt eingestellten Finanzmittel zur Unterstützung von Frauen in Not in Lübeck frühzeitig bereitzustellen. In der Hansestadt Lübeck besteht aktuell sowohl ein akuter Bedarf an Plätzen in den beiden Frauenhäusern als auch an Wohnungen für das Anschlusswohnen. Wir bitten den Bürgermeister, hier unverzüglich in Verhandlungen mit der Landesregierung zu treten und den beiden Frauenhäusern alle nötige Unterstützung bei der Stellung der dringlichen Förderanträge zu gewähren. Der Bürgermeister möge weiterhin prüfen, in wie weit die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Trave“ hier kurz- und langfristig unterstützen kann.
Eine weitere Aufstockung der städtischen Förderung außerhalb der bereits im Haushalt der Hansestadt Lübeck eingestellten Mittel ist diesbezüglich jedoch nicht möglich.
Der Sozialausschuss der Lübecker Bürgerschaft bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen der beiden Frauenhäuser, welche mit unermüdlichem Engagement sich um die Belange der schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder bemühen.
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Begründung:
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es „Wir wollen die bestehenden Strukturen weiterentwickeln und die Anzahl der Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausbauen. Bis zu einer Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs werden wir ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für die Haushalte 2018 und 2019 auflegen, um die dringlichsten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.“.
In der Hansestadt Lübeck besteht aktuell dringender Handlungsbedarf, der keinen weiteren Aufschub duldet. Es ist auch die Aufgabe des Landes, Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen.
Die Istanbul-Konvention ist einzuhalten.
Herr Hönel begrüßt die Resolution.
Herr Andreas Müller führt aus, dass mit Beschluss vom 26.06.2014 über den Antrag, die Platzanzahl der Lübecker Frauenhäuser zu erhöhen, entschieden wurde. Er fragt an, was bislang mit diesem Beschluss passiert sei.
Herr Schindler greift die Frage auf und erklärt, dass der Beschluss entsprechend über die Landtagsabgeordneten weiter gegeben wurde. Eine Handhabe über den Landtag bestehe allerdings nicht.
Herr Voht führt diesbezüglich aus, dass darauffolgend Haushaltsmittel im Landeshaushalt eingestellt wurden, was durchaus auch als Reaktion auf den Beschluss gewertet werden kann. Der Antrag wurde und wird zudem weiterhin unterstützt. Ferner erfolgte eine Eingangsmitteilung des Antrages durch die Staatskanzlei.
Herr Schaffenberg führt allgemein zur Thematik „Resolutionen“ aus und erklärt, dass vergangenheitsbedingt Resolutionen aufgrund der Vielzahl und des teilweise geringen Wirkungsgrades nicht zugelassen bzw. weitergetragen wurden. Resolutionen mit Durchsetzungskraft werden hingegen selbstverständlich an die Landeshauptstadt Kiel weitergeleitet.
Herr Andreas Müller rügt, dass dennoch mehr Plätze fehlen als gefördert werden.
Frau Akyurt äußert diesbezüglich, dass die Landesregierung für die Kapazitäten verantwortlich ist.
Herr Dr. Grohmann ergänzt, dass bereits in Verhandlung mit dem Land getreten worden ist.
Der Vorsitzende Herr Schaffenberg weist darauf hin, dass die Resolution um den Zusatz „insbesondere an die Lübecker Landtagsabgeordneten“ ergänzt werden sollte und schlägt daher folgenden
Änderungsantrag vor:
Der Sozialausschuss der Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, insbesondere an die Lübecker Landtagsabgeordneten, die im Haushalt eingestellten Finanzmittel zur Unterstützung von Frauen in Not in Lübeck frühzeitig bereitzustellen.
Der Antragsteller übernimmt den Vorschlag.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Resolution in geänderter Fassung zuzustimmen.