Auszug - Projektstand Neubebauung Gründungsviertel  

1. Sitzung des Bauausschusses - Konstituierende Sitzung
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 02.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06110 Projektstand Neubebauung Gründungsviertel
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bartels-Fließ, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Haltern möchte wissen, ob das vorgegebene Ziel, das Quartier für urbanes Wohnen für Familien zu gestalten, erreicht worden sei.

Frau Bartels Fließ berichtet, dass alle Grundstücke außer einem anhand gegeben worden seien.

Fünf Grundstücke wurden an Familien mit Kindern vergeben. Das Bauvorhaben Einhäuschen Querstraße habe einen hohen Anteil an großen Wohnungen, die sich für Familienwohnen anbieten. Auch in den „Investorenhäusern“ werden überwiegend große Wohnungen angeboten. Abschließend kann allerdings noch keine Aussage zur genauen Belegung gemacht werden.

 

Herr Howe möchte wissen, ob es im Vorfeld Beweissicherungen gegeben habe und ob mögliche Schäden zur Zufriedenheit der Betroffenen reguliert worden seien. Weiterhin fragt er, ob es zu einer Kompensation für die entfallenen Stellplätze durch den Trafo für den Investor in der Tiefgarage gekommen sei.

Frau Bartels Fließ führt aus, dass kontinuierlich vor den Baumaßnahmen und baubegleitend Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden und in dem Zusammenhang auch Schäden aufgefallen seien, welche aber nach Aussage des Gutachters nicht auf die Bautätigkeiten im Gründungsviertel zurück zu führen wären.

In der Tiefgarage würden zwei Stellplätze zu Gunsten eines Trafos weggefallen, wofür der Investor aber auch entschädigt werden müsse, führt Frau Bartels Fließ weiter aus.

 

Herr Howe spricht die aufgeführten Kosten und Einnahmen auf der letzten Seite und die Einnahmeverluste bei Entfall der Straßenausbaubeiträge an.

Frau Bartels-Fließ erklärt, dass für das Projekt Gründungsviertel ein Gewinn von 2,5 Mio. Euro erwartet werde. Sollte die Beitragspflicht entfallen, wären die Kosten für den Straßenausbau nicht gedeckt. Grundsätzlich müssen Straßenausbau und Projektkosten aber getrennt betrachtet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.