Auszug - Antwort auf die Fragen 1-6 aus der Anfrage von BM Thorsten Fürter betr. Ausbau des Flughafens Lübeck/Insovenzverfahren  

1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 3.3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf das vor Eintritt in die Tagesordnung beschlossene Verfahren, im öffentlichen Teil lediglich die Antworten zu den Fragen 1-6 zu behandeln.

 

Herr Bürgermeister Lindenau erklärt hierzu, dass die zu TOP 11.1 eingestellte Antwortvorlage VO2018/06188 geteilt wird, so dass die Antworten zu den Fragen 1 – 6 in Allris im öffentlichen Teil einsehbar sind.

 

Nachfragen zu den Antworten von Herrn Fürter, Herrn Stolzenberg, Herrn Krause, Herrn Reinhardt und dem Vorsitzenden werden von Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Anmerkung des Protokolls:

 

Aus technischen Gründen kann für diese Sitzung keine Vorlage nachträglich angelegt werden. Daher werden die Antworten zu den Fragen 1-6 nachstehend in das Protokoll aufgenommen:

 

1. Die Stadt hat sich verpflichtet, für einen Ausbau des Flughafens 5 Millionen Euro an Investitionsmitteln bereitzustellen.

a) in welcher Höhe und für welche Maßnahmen sind diese Mittel bereits verbraucht?

b) Mit welchem Haushaltsjahr rechnet der Bürgermeister mit der Haushaltswirksamkeit der

     noch verbleibenden Mittel bei seinen Planungen?

 Antwort:

a) Bislang wurden 40.877,08 €  für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Luftsicherheit  ausgezahlt.

b) Für 2019 sind 1.000.000 € in den Haushalt eingestellt, die in den Folgejahren benötigten Haushaltsmittel werden mit dem Flughafenbetreiber abgestimmt und entsprechend der Haushaltswirksamkeit in den investiven Haushalt eingestellt.

 

2.Unterliegt das Abrufen der noch offenen Investitionsmittel der Stadt einer zeitlichen Beschränkung? Wenn ja, bis wann läuft die Frist ab?

 Antwort:

Das Abrufen des Investitionszuschusses ist auf den 31.12.2021 befristet

 

3. Wann würde im Hinblick auf das Abrufen der Mittel zivilrechtlich die Verjährung eintreten?

Antwort:

Nach dem Wortlaut des Vertrages ist jeder Anspruch auf Zahlung bis zum 31.12.2021 geltend zu machen.

Jede berechtigte und geltend gemachte Forderung verjährt in der Regelfrist von 3 Jahren, es bestehen im Vertrag hierzu keine anderen Regelungen. 

 

4. Ist der Flughafenbetreiber oder eine in seinem Auftrag handelnde Person an die Verwaltung mit dem Ziel herangetreten, vertragliche Fristen für die Gewährung der Investitionsmittel zu verlängern oder Verjährungsfristen zu unterbrechen bzw. zu hemmen oder auf den Einwand der Verjährung zu verzichten?

Antwort: nein

 

5. Wann wird erneut überprüft, ob die wirtschaftlichen Annahmen, die der Ausbauentscheidung zu Grunde lagen, weiterhin vorliegen? Wer überprüft dieses?  

Antwort:

Es gibt keine Veranlassung, dieses zu überprüfen. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Recht des Betreibers zum Ausbau, d.h. er kann vom Planfeststellungsbeschluss Gebrauch machen. 

 

6. Ist der Flughafenbetreiber oder eine in seinem Auftrag handelnde Person an die Verwaltung mit dem Ziel herangetreten, auf den Ausbau gemäß Planfeststellungsbeschluss ganz oder teilweise zu verzichten?

Antwort:  nein

 


Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.