Auszug - Lübecker Gedenktag für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Homosexuellen  

29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:44 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06107 Lübecker Gedenktag für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Homosexuellen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kramm erklärt, dass der hier vorliegende Auftrag bereits in die Wege geleitet worden sei.

Das Thema Lübecker Gedenktag für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Homosexuellen habe bereits am 10.07.2017 auf der Tagesordnung gestanden. In der Sitzung am 10.07.2017 sei bereits kontrovers dazu diskutiert worden und im Ergebnis beschlossen worden, dass die Stadt einen Bericht über die Einführung des Gedenktages vorlegen solle. Dieser Bericht habe den Ausschussmitgliedern am 09.10.2017 unter der Vorlagennummer VO/2017/05322 vorgelegen. In dem Bericht schlage die Verwaltung vor, im ersten Schritt die historischen Quellen zum Thema Verfolgung der Homosexuellen in Lübeck zwischen 1933 und 1945 drittmittelfinanziert auswerten und eine Publikation darüber als Dokumentation und Würdigung ihres Leidens erstellen zu lassen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse solle dann hierzu erneut in den Gremien beraten und abschließend entschieden werden.

 

Herr Dr. Lokers erklärt, dass mithilfe des CSD bereits 2/3 der Drittmittel eingeworben wurden. Sobald die Finanzierung vollständig abgedeckt sei, könne der Historiker in die wissenschaftliche Arbeit einsteigen.

Herr Stabe bedankt sich für die Rückmeldung von Frau Kramm und Herrn Dr. Lokers und bittet, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald die historischen Quellen ausgewertet worden sind.

Herr Hiller erklärt, dass er den 23. Januar als ungeeignetes Datum für den Gedenktag halte, da das Datum unmittelbar vor dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sei.

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.