Auszug - 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Dornbreite/Medenbreite" Abschließender Beschluss Bebauungsplan 23.19.00 - Dornbreite/Medenbreite - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06075 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Dornbreite/Medenbreite"
Abschließender Beschluss
Bebauungsplan 23.19.00 - Dornbreite/Medenbreite -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe stellt den Antrag, dass die hier zu bauenden Einfamilienhäuser und Doppelhäuser als Passivhäuser ausgewiesen werden.

 

Herr Prieur weist darauf hin, dass es sehr geringe Unterschiede bei der Energieeffizienz zwischen Passivhäusern und Niedrigenergiesparhäusern gäbe, aber große Unterschiede bei den Baukosten. Aus seiner Sicht stünden die erhöhten Baukosten in keinem Verhältnis zur letztendlichen Energieeinsparung.

 

Herr Howe merkt an, dass der Bau von Passivhäusern einen weiteren Gewinn für die Hansestadt Lübeck darstelle.

 

Frau Haltern bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit den erwähnten Kompensationsflächen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zu berichten, wie hierbei der Flächenabgleich sei, und welche B-Pläne, die Kompensationsflächen erfordern, bisher keinen Ausgleich haben.

Frau Glogau führt aus, dass die Verwaltung den Sachverhalt prüfen und das Ergebnis im Bauausschuss zeitnah präsentieren werde.

 

Frau Haltern möchte weiter wissen, warum im Zusammenhang mit den versiegelten Flächen, bei diesem B-Plan teilweise über 25 Quadratmeter große zusätzliche Flächen für das Anlegen von Terrassen zugelassen seien.

 

Herr Ramcke stellt den Antrag, dass es dahingehend eine Überplanung des B-Planes gäben solle, dass die Ausrichtung so geregelt werde, dass auf den Hausdächern auch Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können.

 

Frau Kaske weist bezüglich des Antrages von Herrn Howe darauf hin, dass es auch das Ziel sei hier Familien mit Kindern anzusiedeln und man denen daher nicht noch zusätzliche Kosten für Passivhäuser auferlegen solle.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es bei Neubauten nicht eine Regelung per Bundesgesetz gäbe, dass entweder Solaranlagen oder Erdwärme genutzt werden müssen.

Frau Glogau erläutert, dass das hier gemeinte „Erneuerbare Energie- und Wärmegesetz“ nicht zwangsweise allein auf diese beiden Möglichkeiten abziele. Der Anschluss an ein Blockheizkraftwerk wäre zum Beispiel auch denkbar.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe bezüglich der Passivhäuser abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  3 Stimmen

Gegen den Antrag:  10 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke bezüglich der Ausrichtung der Gebäude abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  2 Stimmen

Gegen den Antrag:  11 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  11 Stimmen

Gegen die Vorlage:  3 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschag zu beschließen.

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.19.00 –  Dornbreite / Medenbreite – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

 

6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.