Auszug - Antrag AM Dirk Freitag (CDU): Austauschantrag zur VO/2018/06011, Nachbesserungen zum Bebauungsplan 09.13.00, Bornkamp / Schärenweg   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 07.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06066 Antrag AM Dirk Freitag (CDU): Austauschantrag zur VO/2018/06011, Nachbesserungen zum Bebauungsplan 09.13.00, Bornkamp / Schärenweg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt:

 

  1. Für alle vorgesehenen Baufelder sind Stellplätze in Anlehnung an den aufgehobenen Stellplatzerlass des Landes Schleswig-Holstein vorzusehen.

 

  1. Eine Spiel- und Erholungsfläche, wie z.B. ein Bolzplatz oder ein Basketballfeld ist in der Planung vorzusehen. Kinder und Jugendliche sind zu beteiligen. Der Bürgermeister wird aufgefordert spätestens im Juni einen ersten Planungs- und Finanzierungsvorschlag für die Herstellung einer Spiel- und Erholungsfläche vorzulegen. Denkbar ist eine Finanzierung über die Verkaufserlöse.

 

  1. Es ist darzulegen wie der aus der Planung entstehende Bedarf an Kindergartenplätzen und Plätzen für Grundschülern im Stadtteil gedeckt werden kann.

 

  1. Es ist ein Verkehrsgutachten vorzulegen, in dem nachgewiesen wird, ob die vorhandene Zufahrt zum Bornkamp und das vorhandene Straßen- und Wegenetzt ausreicht. Weiterhin ist sicherzustellen, dass eine Not Zu- / Abfahrt dauerhaft sichergestellt ist.

 

  1. Die endgültige Planung ist vor Ort im Zuge einer Bürgerbeteiligung vorzustellen.

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.2 zusammen behandelt.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  3 Stimmen

Gegen den Antrag:  5 Stimmen

Enthaltungen:   5 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (17:28 Uhr).