Auszug - Mündlicher Bericht (5.000): Fußgängerquerung Maria-Goeppert-Straße - aktueller Sachstand  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Frau Glogau erläutert, dass der Landesbetrieb Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) nun seitens der Verwaltung in die Thematik mit eingebunden wurde und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es keine eindeutige Situation im Hochschulstadtteil gäbe. Bei den einstigen Planungen sei das Konzept für eine Straße mit der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h und als Vorfahrtsstraße ausgelegt. Nun sei hier aber zwischenzeitlich die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert worden. Diese Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit unter Beibehaltung der Straßenbreite und der Vorfahrtsregelung (zu Gunsten des Stadtverkehrs) führt nun möglicherweise zu der Diskrepanz zwischen der fachlichen Bewertung der Gefahrenlage und der subjektiven Wahrnehmung einzelner Bürgerinnen und Bürger erläutert Frau Glogau.

Frau Glogau merkt weiter an, dass sie den Arbeitskreis Verkehr zwischenzeitlich beauftragt habe, diese möglicherweise irritierenden Regelungen zu überprüfen.

 

Ein Zebrastreifen sei gemäß LBV-SH keine Lösung, da dieser dort möglicherweise eine „falsche Sicherheit“ suggeriere. Er werde daher weder von der Straßenverkehrsbehörde noch vom LBV-SH angeordnet werden.

Frau Glogau erklärt, dass es nun seitens der Hansestadt Lübeck geplant sei, die Aufstellflächen für Fußgänger weiter in die Straße vorzuziehen, so dass dort neben der Verbesserung der Sichtbeziehungen für die Fußgänger und Verringerung der zu überquerenden Straßenbreite auch kein widerrechtliches Parken mehr möglich sei. Die Umbaumaßnahmen sollen möglichst in den Sommerferien 2018 erfolgen.

 

Herr Ramcke sieht dies als eine gute Lösung an und möchte wissen, ob die aktuellen Zahlen der Verkehrszählung Einfluss auf einen Zebrastreifen hätten.

Frau Glogau erläutert, dass für die Entscheidung der Hansestadt Lübeck zur baulichen Lösung eine Verkehrszählung nicht primär erforderlich war. Die Maßnahme begründe sich durch die beschriebenen verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen, die aller Wahrscheinlichkeit nach für die wahrgenommene Gefahrensituation verantwortlich sein können.

 

Herr Pluschkell sieht diese Maßnahmen auch als Schritt in die richtige Richtung. Er plädiert dafür trotzdem zusätzlich einen Zebrastreifen  einzurichten.

 

Herr Dr. Koß möchte wissen, warum man die Überquerung mit einem Zebrastreifen nicht so wie in der Kalkbrennerstraße plane. Dort bestünden die gleichen Voraussetzungen und es gäbe auch keine falsche Sicherheit.

Frau Glogau führt aus, dass sie die damalige Entwicklung in der Kalkbrennerstraße nicht kenne und vermutet, dass der Zebrastreifen dort wohl Bestandsschutz habe.

 

Frau Friedrichsen merkt an, dass sie angenommen habe, dass der Zebrastreifen stellvertretend als Sicherungsmaßnahme angelegt werden solle.

 

Herr Dr. Brock moniert, dass die im Bauausschuss angesprochenen Prüfungen der Ausnahmetatbestände seitens der Verwaltung und seitens des LBV-SH in keinster Weise berücksichtigt und geprüft worden seien. Die Verwaltung wurde beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob dort ein Zebrastreifen im Zuge der Ausnahmetatbestände zulässig sei. Seiner Meinung nach würde ein Zebrastreifen Sicherheit vermitteln und keine falsche Sicherheit.

 

Der Bauausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.