Wie bereits unter TOP 1.2 beschlossen, werden dieser TOP und der TOP 5.3.3 zusammen behandelt.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.
Herr Howe möchte wissen, warum die Gebäude nicht nach Süden ausgerichtet seien, da dies bei der Nutzung einer Photovoltaikanlage die beste Ausrichtung sei. Zusätzlich möchte er wissen, warum die Gestaltung des Spielplatzes nach der Landesbauordnung Berlin ausgestaltet sei.
Frau Belchhaus erläutert, dass die Festsetzungen eine giebel- oder traufständige Ausrichtung der Einfamilienhäuser zum Straßenraum ermögliche und somit das Anlegen der Terrassen nach Süden oder Westen variabel ausfallen könne. Die Ausrichtung der Dächer ermögliche dennoch die Installation von Solaranlagen.
Bezüglich des Spielplatzes erklärt sie, dass es hier keine Verpflichtung seitens der Hansestadt Lübeck gegeben habe und der Spielplatz als private Anlage vom Vorhabenträger errichtet werde. Da es für private Spielplätze keine Vorgaben in der Hansestadt Lübeck gibt, wurde als Anhaltspunkt für eine angemessene Flächengröße die Landesbauordnung Berlin zu Rate gezogen.
Herr Ramcke möchte wissen, wie die geplante Bebauung innerhalb einer Kaltluftschneise die Frischluftzufuhr in die Kernstadt beeinflusse.
Frau Belchhaus führt aus, dass die Kaltluftschneide dadurch nicht wesentlich unterbrochen werde und die städtebaulichen Ziele mit dem Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz abgestimmt seien. Die geringe Bauhöhe und Versiegelung wird vom Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz begrüßt. Außerdem verbleibe durch die Grünflächen längs des Steinrader Dammes eine unbebaute Schneise.
Herr Ramcke möchte hierzu weiter wissen, ob der Einfluss quantifizierbar sei, beispielweise um wieviel Prozent sich die Frischluftzufuhr in die Kernstadt verringere.
Frau Belchhaus merkt an, dass solche Daten der Stadtplanung nicht vorliegen und dies ggf. erneut mit den Fachämtern zu prüfen sei.
Herr Ramcke möchte wissen, ob die hier zugrunde gelegte Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 25 Quadratmetern für Terrassen im Widerspruch zur Festsetzung von Gründächern stünde (einerseits Versiegelung entgegensteuern, andererseits zusätzliche Versiegelung).
Frau Belchhaus erläutert, dass die Überschreitung für Terrassen ein Angebot darstellt und angemessen sei, um moderne Wohnstandards zu erfüllen. Solche Überschreitungen wurden bereits in anderen Baugebieten festgesetzt. Die Flächengröße der Überschreitung ist dabei nicht übermaßstäblich.
Herr Howe stellt folgende Anträge:
Antrag 1:
Die Fläche gegenüber dem Regenrückhaltebecken werde nicht bebaut, sondern als öffentliche Parkplatzfläche mit Ladesäulen umgewandelt.
Antrag 2:
Der Umfang der Bäume des Straßenbegleitgrüns von 18 cm werde auch für alle weiteren Bäume, zum Beispiel die im Umfeld des Spielplatzes, als Standard genommen und nicht die hier vorgegebenen 14 cm.
Antrag 3:
Die Ausgleichsfläche hinter dem Knick werde zusätzlich noch mit einem Zaun eingezäunt.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 2 Stimmen
Gegen den Antrag: 9 Stimmen
Enthaltungen: 4 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den ersten Antrag mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 9 Stimmen
Gegen den Antrag: 6 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt den zweiten Antrag mehrheitlich.
Der Vorsitzende lässt über den dritten Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 1 Stimme
Gegen den Antrag: 13 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den dritten Antrag mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 14 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss beschließt die geänderte Vorlage einstimmig.