Auszug - Antrag AM Wind-Olßon - Effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut anwenden - Honigqualität sicherstellen Austauschantrag zu VO/2017/05161  

40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05208 CDU - BM Ursula Wind-Olßon: Effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut anwenden - Honigqualität sicherstellen
Austauschantrag zu VO/2017/05161
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Antrag:

 

Die Hansestadt Lübeck ergreift zur Unterstützung von Landwirten und Landwirtinnen, insbesondere Imkerinnen und Imkern effiziente und verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung der Massenbestände an giftigem Jakobskreuzkraut im Stadtgebiet:

 

Die Hansestadt Lübeck mäht öffentliche Flächen im Besitz der Hansestadt mit dichtem und dominanten Bestand an Jakobskreuzkraut frühzeitig vor der Blüte und dem Fruchten der Pflanze und mehrmals im Jahr. Dieses gilt besonders für Straßenränder und Straßenbegleitgrün. Eine Gefährdung anderer Pflanzen ist dabei zu vermeiden.

 

In der Hansestadt Lübeck werden die aus den landesweiten Forschungsversuchen abgeleiteten Ergebnissen zur Bekämpfung von Jakobskreuzkraut angewendet.

 

Pächter von Flächen im Eigentum der Hansestadt werden angewiesen, sich an der aktiven Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes zu beteiligen. Ggf. werden die hieraus entstehenden Verpflichtungen vertraglich geregelt.

 

Private und sonstige öffentlichen Flächeneigentümer werden aufgefordert, ähnlich zu verfahren. Insbesondere die Flächen an der B 207 sollen dabei entsprechend behandelt werden.

 

Herr Hinsen und Frau Hartmann schlagen vor, die Forschungsergebnisse der eigens vom Land eingerichteten Stelle abzuwarten. Zurzeit liege von dort aber noch nichts vor. Als zusätzliche Information werde man den Tagungsband der internationalen Fachtagung in Göttingen 2017 sowie extrahiert die Göttinger Erklärung der Niederschrift als Anlage beifügen.[1]

 

Es sprechen die AM Dr. Lengen, Röttger und Müller.

 

Herr Braun beantragt die Vertagung des Antrags bis zum Vorliegen der Forschungsergebnisse. Diese sollten möglichst durch einen Experten (Landesbeauftragten) vorgetragen werden.


[1] Anlage 5


Der Ausschuss stimmt der Vertagung bis zum Vorliegen der Forschungsergebnisse bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 5 (7556 KB)