Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel - VO/2017/05611  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05649 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel - VO/2017/05611
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag:

Aufgrund der im Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel (VO/2017/05611) vom 12. Dezember 2017 gegebenen Informationen und Empfehlungen wird folgender Antrag gestellt:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, verwaltungsseitig die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in zwei Bauabschnitten durch die Investoren- und Nutzergemeinschaft PIH Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (PIH EuE GmbH) zeitnah zu ermöglichen.

 

Hierzu gehören folgende Schritte:

 

  1. Die Änderung der bestehenden Anhandgabe-Vereinbarung in Bezug auf Umgriff und Laufzeit in zwei auseinanderfallende Bauabschnitte bezüglich

 

a)   der im Rahmen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (1. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 1A, MI 4 und der historischen Hafenschuppen A, B (und eventuell C) und

 

b)   der erst im Rahmen eines geänderten Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 3B und der historischen Hafenschuppen D und F (und eventuell C).

 

Die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 1. Bauabschnitts sollte befristet werden auf den 31. Dezember 2018, die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 2. Bauabschnitts sollte enden bei Mitteilung der Genehmigung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

 

  1. Einleitung des förmlichen Bebauungsplanverfahrens zwecks Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans. Die PIH EuE GmbH beauftragt ein entsprechendes Planungsbüro auf ihre Kosten.

 

  1. Durchführung der vereinbarten Realisierungs-Wettbewerbe für das Baufeld MI 1A (Gewerbe inkl. Parkhaus), sowie das Baufeld MI 4 (Hotelneubau).auf Kosten der PIH EuE GmbH,

 

  1. Abschluss eines städtebaulichen Erschließungsvertrags mit der PIH EuE GmbH als Vorhabenträgerin mit dem Ziel, die Gesamterschließungsmaßnahme in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Sollte die PIH EuE GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, den 2. Bauabschnitt und damit die für diesen Bereich erforderlichen Erschließungsmaßnahmen nicht realisieren können, so ist diese als Vorhabenträgerin aus der Verpflichtung, auch für den 2. Bauabschnitt die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, unter im Vorwege abzustimmender Kostenerstattung bzgl. der sog. so-wie-so - Planungskosten zu entlassen.

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 beschlossen, werden dieser Antrag und der Bericht unter TOP 4.2.2 mit dem weiteren Antrag unter TOP 5.3.4 zusammen diskutiert. Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse sind unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt aufgelistet.

 

 

Herr Howe beantragt die punktweise Abstimmung der beiden Anträge.

Die Bauausschussmitglieder stimmen diesem Verfahren einstimmig zu.

 

Herr Voht beantragt eine Vertagung der beiden unter TOP 5.3.4 und 5.3.5 stehenden Anträge.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Voht abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung des Antrags:6 Stimmen

Gegen eine Vertagung des Antrags:7 Stimmen

Enthaltungen:2 Stimmen

 

Der Vertagungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den ersten Punkt abstimmen

(Hinter dem Satz: „Hierzu gehören folgende Schritte:“ bis zu „…des Landes Schleswig-Holstein.“)

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Punkt:8 Stimmen

Gegen den ersten Punkt7 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem ersten Punkt mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den zweiten Punkt abstimmen

(Ab: „2. Einleitung des…:“ bis zu „…auf ihre Kosten.“)

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten Punkt:8 Stimmen

Gegen den zweiten Punkt7 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem zweiten Punkt mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den dritten Punkt abstimmen

(Ab: „3. Durchführung der…:“ bis zu „…auf Kosten der PIH EuE GmbH.“)

Abstimmungsergebnis:

Für den dritten Punkt:8 Stimmen

Gegen den dritten Punkt7 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem dritten Punkt mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den vierten Punkt abstimmen

(Ab: „4. Abschluss eines…:“ bis zu „Planungskosten zu entlassen.“)

Abstimmungsergebnis:

Für den vierten Punkt:1 Stimme

Gegen den vierten Punkt13 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den vierten Punkt mehrheitlich ab.

 

 

Damit stimmt der Bauausschuss dem gesamten Antrag mehrheitlich in geänderter Form zu.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (19:48 Uhr).