Auszug - Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur Datenerhebung sprechen Herr Krause, Herr Haider und Herr Kirchhoff. Um die für die Ermäßigung und Befreiung erforderlichen Daten zur Gesundheit (u. a. Grad der Behinderung) erheben zu dürfen, ist nach Auskunft des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eine datenschutzrechtlich ausreichende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Mit der Änderung der Satzung wird diese Grundlage geschaffen. Grundsätzlich werden nur die Daten gespeichert, die für die Erhebung der Kurabgabe erforderlich sind. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden entsprechend eingehalten, eine Verwendung der Daten außerhalb der hoheitlichen Kurabgabeerhebung findet nicht statt.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage I beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde wird beschlossen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
(15 Ja-Stimmen)