Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Schulhausmeisterdienste (Frau Friedrichsen) – 5.651

TOP 5.1.6 am 02.10.2017

Frau Friedrichsen möchte wissen, wann es im Bauausschuss den von der Verwaltung zugesicherten Bericht zur Evaluation der Schulhausmeisterdienste geben werde.

Zwischenantwort:

Frau Senatorin Glogau sagt eine Mitteilung zu einer der nächsten Sitzungen nach den Herbstferien zu.“

 

Antwort des Bereiches 5.651:

Es ist geplant den Bericht zur Evaluierung des Projektes „Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL“ zum 22.03.2018 in die Bürgerschaft zu geben.

Die Beteiligung des Bauausschusses erfolgt am 19.02.2018.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Katharineum Aula (Herr Lötsch) – 5.651

TOP 5.2.2 am 18.09.2017

Herr Lötsch möchte wissen, ob Gelder in den Haushalt 2018 eingestellt worden sind, um die Probleme mit der Beleuchtung und der Belüftung in der Aula des Katharineums zu beheben.

Zwischenantwort:

Herr Bunk wird den Sachstand hinterfragen.

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.651:

In der Haushaltsanmeldung 2018 wurde die angemeldete investive Maßnahme „Katharineum, Lüftung und Beleuchtung Aula“ nicht berücksichtigt.

Folgerungen aus Sicht GMHL:

Die Maßnahme wurde mit dieser Begründung zum Haushalt angemeldet:

  • Für Art und Umfang der Nutzung der Aula des Katharineums ist sowohl die Beleuchtung als auch die Belüftung nicht ausreichend.
    Die alte Raumbeleuchtung entspricht einer klassischen Aula-Beleuchtung, die insbesondere für die Dauernutzung der Aula als Klausur- und Unterrichtsraum ungenügend ist. Dies betrifft sowohl die erforderliche Beleuchtungsstärke bei dieser Nutzungsart als auch die Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Sicherheitsbeleuchtung für deren Stärke und Ausleuchtungsbereiche, die gem. Schulbaurichtlinie gefordert ist.
    Die Belüftungsmöglichkeit für die Aula ist seit der Umnutzung des angrenzenden Innenhofes als Schulmensa extrem eingeschränkt, da hiermit die Möglichkeit einer erforderlichen Querlüftung für diesen großen Raum entfallen ist. Abgesehen davon treten bei Öffnung der Fenster zur Hundestraße Belästigungen auf, die zu Störungen durch Straßenlärm bei Konzerten, Lesungen und Klausuren oder Unterricht führen. Andererseits werden aber auch die Anwohner und Nachbarn regelmäßig der Beschallung aus der Aula bei den entsprechenden Veranstaltungen ausgesetzt. Um hier eine Mindestluftwechselrate zu erhalten, die zu tolerierbaren CO2-Werten sowie Raumtemperaturen führt, ist die Aula mit einer Lüftungsanlage auszustatten.

 

Anlass für diese geplante Maßnahme sind ausschließlich nutzerseitige Anforderungen. Soweit die Maßnahme nicht umgesetzt wird, bleiben die in der o. g. Begründung beschriebenen Verhältnisse bestehen mit den benannten Auswirkungen.

Aus baufachlicher Sicht sind die Maßnahmen nicht dringend erforderlich, z. B. zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in dem Bereich oder zur Umsetzung sicherheitstechnischer Anforderungen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Raumbedarf Fachbereich 2 in Kücknitz (Herr Voht) – 5.651

TOP 5.2.10 am 03.07.2017 und TOP 5.1.4 am 02.10.2017

Herr Voht spricht den Raumbedarf aus dem Fachbereich 2 in Kücknitz an. Hierzu würde er gerne den zeitlichen Ablauf dargestellt haben und wissen, warum die Umsetzung nicht schneller erfolgt sei.

Zwischenantwort am 03.07.2017:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.651 am 02.10.2017:

Die Anfrage betrifft das Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7 a + b in Kücknitz, welches von der Grundstücksgesellschaft TRAVE angemietet ist. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes war bis 31.07.2015 das Stadtteilbüro Kücknitz untergebracht, danach wurde der Betrieb des Stadtteilbüros eingestellt. Das GMHL hatte versucht, die Fläche einer Nachnutzung zuzuführen, was aufgrund der innenstadtfernen Lage allerdings schwierig war. Eine Teilentmietung ist vom Vermieter abgelehnt worden, eine Trennung der Mieteinheiten wäre auch nicht ohne weiteres möglich gewesen.

Zwischenzeitlich waren die Räume als temporäre Ausweichräume für den Bereich 2.500 – Soziale Sicherung aus dem Verwaltungszentrum Mühlentor im Rahmen einer Baumaßnahme im Gespräch, dies wurde jedoch wieder verworfen.

Seit Anfang 2017 gab es Überlegungen, den bestehenden Raumbedarf des Bereichs 4.510 – Familienhilfen für die Abteilung Pflegekinder- und Adoptionsstelle aus dem Verwaltungszentrum Mühlentor am Standort Kirchplatz 7 a + b zu decken. Dies wurde auch umgesetzt, so dass der Bereich 4.510 zusammen mit der bisher dort schon untergebrachten Beratungsstelle Kücknitz und Travemünde desselben Bereichs seit Juli 2017 planmäßig den gesamten Standort Kirchplatz 7 a + b nutzt.

 

Weitere Nachfrage am 02.10.2017:

Herr Voht sieht seine Frage nicht als richtig beantwortet an, da er wissen wollte, wie lange der Bereich 4.510 warten musste, um die jetzige Unterkunft zu beziehen und wie das Verfahren hierfür abgelaufen sei und ob es auch noch andere Angebote an den Bereich 4.510 gegeben habe.

 

Zwischenantwort am 02.10.2017:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.651 am 20.11.2017:

Der Bereich 4.510 – Familienhilfen hatte bis zum 1. Quartal 2016 in mehreren Mitteilungen die bis dahin bestehenden Raumbedarfe einzeln an das GMHL gemeldet. Da im Verwaltungszentrum Mühlentor (VZM) mehrere Bereiche untergebracht sind und auch in anderen Bereichen Raumbedarfe bestanden, hat das GMHL die Firma combine Consulting mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Nutzungsoptimierung des VZM beauftragt. Die Machbarkeitsstudie vom 13.04.2016 zeigte auch in den vom Bereich 4.510 genutzten Räumlichkeiten diverse Reserven an, die bei einer Realisierung der Vorschläge den Raumbedarf im vorhandenen Bestand lösen konnten. Da dies zu einer räumlichen Verdichtung führen würde, waren die nutzenden Bereiche mit der Umsetzung der Vorschläge in Teilen allerdings zögerlich.

Mit Schreiben vom 21.09.2016 hatte der Bereich 4.510 seinen zu diesem Zeitpunkt bestehenden, ergänzten Raumbedarf noch einmal zusammenfassend mitgeteilt. Da in der Zwischenzeit seit der Erstellung der Machbarkeitsstudie für das VZM auch bei anderen Bereichen neuer Raumbedarf entstanden ist, hat das GMHL mit der Firma combine Consulting nach neuen Lösungsansätzen innerhalb des Gebäudebestands der Hansestadt Lübeck gesucht. Dabei wurden die dezentralen Standorte des Bereiches 4.510 in den Stadtteilen einbezogen. Mit E-Mail vom 30.12.2016 hat der Bereich 4.510 erstmals mitgeteilt, dass ab Sommer 2017 noch einmal ca. 10 Arbeitsplätze durch gesetzliche Änderungen im Unterhaltsvorschuss benötigt werden. Dadurch mussten die raumplanerischen Überlegungen ein weiteres Mal erweitert werden. Der gesamte noch bestehende und neue Raumbedarf der Bereiche aus dem VZM zeigte, dass eine große Lösung notwendig war. Dem Bereich 4.510 wurde dazu angeboten, eine Teileinheit aus dem VZM an den Standort Kirchplatz 7 a + b zu verlagern. Dieser Standort im Bestand der Hansestadt Lübeck bot als einziger Standort entsprechend große räumliche Reserven. Der Bereich 4.510 war bereit, seine Abteilung Pflegekinder- und Adoptionsstelle zu verlagern. Vor dem Umzug waren bauliche Herrichtungen im Kirchplatz 7 a + b erforderlich, die mit dem Vermieter (Grundstücks-Gesellschaft TRAVE) abgestimmt werden mussten. Nach Umsetzung der Herrichtungen konnte der Bereich 4.510 im Juli 2017 die Räume beziehen und dadurch im VZM Räume freiziehen, die wiederum für die anderen Raumbedarfe dieses Bereiches genutzt werden konnten.

Andere Standorte aus dem Bestand der Hansestadt Lübeck standen in dieser Größenordnung nicht zur Verfügung. Auch wurden dem Bereich 4.510 im Verlauf des Verfahrens keine neu anzumietenden Standorte angeboten, da zunächst der vorhandene Bestand für Lösungen geprüft wird und letztlich hier eine Lösung umgesetzt werden konnte.

Insgesamt vergingen seit dem 30.12.2016 sechs Monate von der letzten Bedarfsmeldung bis zum Bezug der Räume im Kirchplatz 7 a + b.

Weitere Nachfrage am 20.11.2017:

Herr Voht möchte abschließend wissen, ob die sechs Monate eine übliche Verfahrensdauer seien, was Herr Bunk ihm als durchschnittlich zu lang bestätigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Sanierung Schwartauer Allee (Herr Ramcke) – 5.610

TOP 5.2.7 am 17.07.2017 und TOP 5.1.14 am 04.09.2017

Herr Ramcke spricht die in 2016 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Schwartauer Allee an und möchte wissen, ob es geplant sei in 2017 weitere Sanierungsmaßnahmen der Radwege in der Schwartauer Allee durchzuführen.

Zwischenantwort am 17.07.2017:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

Antwort am 04.09.2017 (TOP 5.1.14):

Eine Fertigstellung des Radwegausbaus wird voraussichtlich nicht mehr in 2017 erfolgen.

 

Weitere Nachfrage am 04.09.2017:

Herr Ramcke möchte wissen, wie weit die Planungen hierzu seien oder ob dieses Projekt erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben sei.

 

Zwischenantwort am 04.09.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

Antwort des Bereiches 5.610:

Der Entwurf der Ausführungsplanung liegt vor. Die Behördenbeteiligung hierzu steht allerdings noch aus.

 

Weitere Nachfrage am 20.11.2017:

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Planungen hierzu bereits in 2018 beginnen werden.

 

Zwischenantwort am 20.11.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Mobilitätskonzept für Travemünde (Herr Howe) – 5.610

TOP 5.2.12 am 04.09.2017

Herr Howe möchte wissen, wer für das Mobilitätskonzept für Travemünde verantwortlich sei und wann dieses fertig werden würde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.610:

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung Verkehrsplanung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung (5.610). Die Gremienbeteiligung ist für das 1. Quartal 2018 angestrebt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Schlutup – Kirchenstraße und Bögengang (Herr Lötsch) – 5.610

TOP 5.2.18 am 06.11.2017

Herr Lötsch erinnert noch einmal an seine scheinbar untergegangene Frage aus einer vorherigen Bauausschusssitzung und möchte wissen, wie mit der Oberflächenwiederherstellung in den Straßen in Schlutup (Kirchenstraße und Bögengang) umgegangen werde. Ob es hier Asphalt oder Kopfsteinpflaster geben werde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.610:

Es ist vorgesehen, Machbarkeit und Aufwand der Varianten durch ein Büro ermitteln zu lassen.

Herr Lötsch möchte wissen, ob es hierzu schon einen Zeitschiene gäbe.

Herr Drever erläutert, dass die EBL erst in 2019 beabsichtige dort zu bauen und daher die Planungen erst im Anfangsstadium seien.

Herr Voht informiert darüber, dass es sich bei dem Gebiet um ein Mischgebiet mit Anlieferverkehr handele.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Lebensmittelmarkt auf dem Priwall (Herr Lötsch) – 5.610

TOP 5.2.20am 06.11.2017

Herr Lötsch möchte wissen, ob die ihm zugetragene Aussage, dass der geplante Lebensmittelmarkt auf dem Priwall kleiner als geplant werden solle, richtig sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort des Bereiches 5.610:

Es liegt bisher kein Bauantrag vor. Eine Verkleinerung des geplanten Lebensmittelbetriebes ist der Verwaltung nicht bekannt.

Allerdings hat sich der Kaufgegenstand, sprich das Grundstück, verkleinert, da der Anbau des Pförtnerhäuschens nun doch nicht abgerissen, sondern wie das Pförtnerhäuschen auch an die Kurbetriebe zur Nutzung übertragen wird. Die Verkleinerung ist einvernehmlich mit dem Käufer abgestimmt.

Insofern verringert sich die Grundstücksgröße im Bereich des nicht zu bebauenden Teils um ca. 200 m². Eine entsprechende Änderungsvorlage ist auch wegen der Änderung der Bezeichnung des Käufers am 30.11.2017 in der Bürgerschaft (VO/2017/05330).

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.