Auszug - Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule am Meer, der Grund- und Gemeinschaftsschule Trave und des Trave-Gymnasiums
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden keine Wortmeldungen vorgetragen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die gemäß § 43 Abs. 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen der Schule am Meer, der Grund- und Gemeinschaftsschule Trave und des Trave-Schulzentrums kann ab dem Schuljahr 2017/2018 rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.
Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss
und der Bürgerschaft einstimmig gemäß
Beschlussvorschlag zu beschließen.