Auszug - Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2016 - Vorlage mit Anlage wird nachgereicht  

44. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2017/05450 Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Jahresabschluss wird anhand einer Präsentation vorgestellt. Dazu geben die verant­wortlichen Wirtschaftsprüfer von der BDO - Herr Herbers  zum formellen Teil und Herr Prill zum Zahlenwerk - detaillierte Ausführungen. Anschließend beantworten sie ausführlich den Herren Schaafberg, Kucharzik und Burmester diverse Fragen.

Herr Barteck (BC) und Herr Dr. Verwey beantworten Fragen zur Rücklage für kalkulatorische Einnahmen.

 

Fazit: Seitens der BDO wurden keine Beanstandungen oder Differenzen gefunden. Der La­gebericht vermittelt ein richtiges Bild. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk an die EBL erteilt.

 

Die anschließende Frage von Herr Quirder bzgl. der Deponieverfüllung wird von Herrn Dr. Verwey beantwortet.

 

Herr Ulrich weist darauf hin, dass auf Seite 9 des Berichts Herr Klix fälschlicherweise als BfL-Mitglied aufgeführt sei.

 

Herr Prill und Herr Herbers verlassen die Sitzung um 18.03 Uhr.

 


Beschluss:

Der Jahresabschluss 2016 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2016 von EUR     480.094.341,87

mit einer Summe der Erträge vonEUR103.506.169,05

mit einer Summe der Aufwendungen von EUR88.902.274,92

und einem Jahresüberschuss von EUR14.603.894,13

festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss von EUR 14.603.894,13 wird in die Bilanzposition Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.