Herr Jürgensen berichtet, dass gut 7.000 Fragebögen verschickt und 2.700 davon ausgefüllt zurückgesandt worden seien. Er begrüßt Frau Alvarez-Fischer und Frau Ahlborn-Ritter, die anhand einer Power-Point-Präsentation die Auswertung der Fragebögen darstellen. Diese Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Auf eine Nachfrage von Herrn Untermann erklärt Herr Jürgensen, dass es keine externe einrichtungsbezogene Auswertung geben solle. Die Träger können aber auf Nachfrage eine trägerbezogene Auswertung erhalten.
Herr Weise bedankt sich bei der Verwaltung und merkt an, dass der Fragebogen das nächste Mal eventuell in türkischer und leichter Sprache und unter Beteiligung der Kreiselternvertretung erstellt werden könnte. Er regt an die trägerbezogene Auswertung im nächsten Jugendhilfeausschuss im nicht-öffentlichen Teil vorzustellen. Herr Klüssendorf fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Verwaltung nicht selbständig tätig wird, wenn negative Aspekte festgestellt worden wären. Herr Jürgensen erklärt daraufhin, dass lediglich 2 bis 3 Antworten zu den offenen Fragen zu Rückfragen bei den Trägern geführt hätten und dass eine Präsentation der trägerbezogenen Auswertung nicht ohne Zustimmung der Träger möglich wäre.
Auf eine Nachfrage von Frau Mentz zur Unzufriedenheit bei den Öffnungszeiten, verweist Herr Jürgensen auf die Beratung der Tagesordnungspunkte 7.1 und 8.1.
Herr Klüssendorf interessiert sich für eine Gegenüberstellung der Unzufriedenheit bei den Öffnungszeiten und der alternativen Betreuungsmöglichkeiten. Solch eine Übersicht ist derzeit in Bearbeitung.
Herr Mix regt an die Evaluation mit den Mitarbeitern der Kitas nachzuholen.
Frau Schmittner fragt nach, ob die Befragung regelmäßig und zusätzlich auch für Tagespflegepersonen erfolgen könnte.
Frau Weiher stimmt der Befragung der Tagespflegepersonen zu und erklärt, dass der Befragungsbogen im Vorwege mit diversen Beteiligten einschließlich dem Personalrat abgestimmt wurde.
Herr Kolterjahn bedankt sich ebenfalls für die Ergebnisse und macht deutlich, dass entsprechende Konsequenzen daraus erfolgen müssten.
Auf die Nachfrage von Herrn Bernet, ob solche Umfragen in vergleichbaren Städten durchgeführt werden, erklärt Frau Marx, dass ihr aus dem Facharbeitskreis Kita der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein nichts Vergleichbares bekannt wäre.
Herr Bernet fragt außerdem nach, ob es ähnliche Abfragen auch andernorts gibt. Frau Albrecht verweist auf das Kita-Gesetz in Schleswig-Holstein, welches die Vergleichbarkeit mit überregionalen Untersuchungen einschränkt.
Frau Fahl dankt der Verwaltung, insbesondere Herrn Jürgensen, und spricht sich auch dafür aus diese Befragung regelmäßig durchzuführen.
Auf die Nachfrage von Frau Grädner nach dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuungszeit erklärt Frau Kramm, dass dieser Anspruch lediglich 5 Stunden pro Tag umfasst.
Herr Klüssendorf ergänzt, dass der Betreuungsschlüssel im Gesetz angepasst werden müsste. Daraufhin berichtet Frau Marx, dass Gespräche mit den Ministerien zur Entwicklung eines neuen Kita-Finanzierungsgesetzes erfolgen. Ziel dieses neuen Gesetzes sei unter anderem die Senkung des kommunalen Finanzierungsanteils.
Auf eine Frage von Frau Mentz erklärt Herr Jürgensen, dass lediglich eine Aufschlüsselung der Ergebnisse nach Altersgruppe (u3 und ü3) möglich sei.
Frau Marx erklärt auf Nachfrage von Frau Schmittner, dass es solch eine Befragung auf Landesebene nicht geben werde, aufgrund der fehlenden Ressourcen.
Eine Diskussion über die erhöhte Einbindung von Kita-MitarbeiterInnen bei der Auswertung der Fragebögen entsteht. Es sprechen Herr Weise, Frau Eitel, Herr Jürgensen und Frau Kramm. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es für die Kita-MitarbeiterInnen nicht möglich ist, den Fragebogen auszuwerten und einige Eltern auch bewusst den Bogen nicht bei der Kita-Leitung abgegeben hätten. In Zukunft solle die Befragung online durchgeführt werden.