Auszug - aktueller Stand Unterhaltsvorschussgesetz  

34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Jugendtreff Pinasse
Ort: Pinassenweg 26, 23558 Lübeck
 
Wortprotokoll

Frau Scharrenberg berichtet, dass die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 erst verspätet umgesetzt werden konnte, da das Gesetz erst am 18.08.2017 verkündet wurde.

Bis zum 30.09.2017 seien ca. 1.400 Neuanträge eingegangen, davon ca. 800 Anträge von Leistungsbezieherinnen bzw. –beziehern aus dem SGB II.

Insgesamt wären bisher ca. 42 % der Anträge beschieden. Priorität bei der Bearbeitung hätten dabei die Anträge von Alleinerziehenden, mit einem finanziellen Vorteil durch die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses.

Positiv hervorzuheben sei, dass rechtzeitig ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wurde, um den zusätzlichen Arbeitsanfall, insbesondere beim Antragsservice, aufzufangen.

Auf eine Nachfrage von Frau Mentz zum Bearbeitungszeitraum der restlichen Anträge und dem Verbleib des zusätzlichen Personals, antwortet Frau Scharrenberg. Soweit alle benötigten Unterlagen zur Antragstellung vorlägen, ginge die Bearbeitung dieser restlichen Anträge zügig.

Die Neuanträge würden zu laufenden Fällen, für deren Betreuung und Bearbeitung die zusätzlichen Mitarbeiter eingesetzt werden.

Auf eine Nachfrage von Frau Schmittner zu der Fallzahl erklärt Frau Scharrenberg, dass sie mit ca. 1.250 zusätzlichen laufenden Fällen kalkulieren.