Auszug - Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Grundhafter Ausbau der Kantstraße von der Schlutuper Straße bis zur Goebenstraße" (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05276 Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Grundhafter Ausbau der Kantstraße von der Schlutuper Straße bis zur Goebenstraße" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es im Zuge der Kantstraße, außer vor den Zu- und Abfahrten, weitere Bordsteinabsenkungen geben werde, so dass in der Mobilität eingeschränkte Personen dort die Fahrbahn auch mit Rollatoren und Rollstühlen gefahrenlos überqueren können. Weiterhin sieht sie Probleme darin, dass es zu Engpässen für Radfahrer auf der Fahrbahn kommen könne, wenn es zu Begegnungen mit PKW, insbesondere mit LKW käme.

Herr Schott führt aus, dass es weitere Absenkungen geben werde, allerdings nur bis auf eine geringe, wasserführende Kante. Einen Radweg auf beiden Straßenseiten könne es wegen der zu geringen Gesamtstraßenbreite bzw. einen breiteren Radweg mit Begegnungsverkehr könne es aufgrund der neuen Richtlinien nicht geben. Auch gäbe es im Zuge der Kantstraße eine nicht so hohe Nutzung durch Radfahrer, die auf der verbreiterten Fahrbahn Platz fänden. Aufgrund des rangierenden LKW-Zulieferverkehrs sei die Führung des Radverkehrs auf der Straße der Vorzug zu geben. Die Planung ist mit dem Fahrradbeauftragten der Hansestadt Lübeck abgestimmt.

 

Herr Mihr möchte wissen, ob es Zebrastreifen bei den angedachten Querungen geben werde.

Herr Schott verneint dies und weist darauf hin, dass es sich hier um eine Straße handele, in der maximal Tempo 30 vorgeschrieben sei und dort gemäß Straßenverkehrsordnung keine Zebrastreifen angeordnet werden dürfen.

 

Herr Mihr sieht hierbei die Gefahr, dass es zu einem Unfallschwerpunkt werden könne, da die Akzeptanz bei den Fußgängern fehlen werde, erst bis zur nächsten Ampelanlage zu gehen.

 

Frau Kaske möchte wissen, ob die Ampelanlage am Anfang der Kantstraße bei der Schlutuper Straße und der Zebrastreifen am anderen Ende der Kantstraße bleiben werden.

Herr Schott bestätigt den Verbleib der Ampelanlage, führt allerdings aus, dass der Zebrastreifen entfallen müsse und verweist darauf, dass die angrenzende Goebenstraße ebenfalls eine „Tempo-30-Straße“ sei.

 

Herr Schott sagt zu, dass die zusätzlichen Querungen der Kantstraße noch einmal mit dem Behindertenbeirat diskutiert werden sollen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Mit dem Projekt Grundhafter Ausbau der Kantstraße von der Schlutuper Straße bis zur Goebenstraße kann wie vorgeschlagen begonnen werden.
     
  2. Nach Herstellung der haushalterischen Ordnung im Haushalt 2018 kann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen.