Auszug - Ergebnis der Machbarkeitsstudie "Lübecks Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025"  

25. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 11.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2017/05210 Ergebnis der Machbarkeitsstudie "Lübecks Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2016/04144
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Matthias Burzinski – Leitung Beratung projekt 2508 GmbH – stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Lübecks Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 vor. Hierzu erläutert er kurz den Weg der Analyse, die EU-Kriterien, die inhaltlichen Schwerpunkte und Leitlinien, die Erfolgsfaktoren und abschließend die Organisation und Kosten. Die Ergebnisse stellt Herr Burzinski mithilfe einer Powerpoint-Präsentation dar. Diese ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Stabe bedankt sich bei Herrn Burzinski für die Ausführungen und erklärt, dass der Ausschuss wie unter TOP 1 beschlossen, erst in der Ausschusssitzung am 09.10.2017 hierzu beraten werde. Herr Stabe fragt die Ausschussmitglieder, ob noch Fragen an Herrn Burzinski zu den vorgelegten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie bestehen.

 

Herr Wegner möchte wissen, was die Evaluation bisheriger Kulturhauptstädte hinsichtlich langfristiger Gegenwerte und nachhaltiger Infrastruktur ergebe.

Herr Burzinski erklärt, dass der Evaluationsprozess von der EU selbst als große Schwäche angesehen werde. Langfristige Werte seien quantitativ schwer zu erfassen. Die Evaluationsberichte enthielten hierzu keine qualifizierte Aussage.

Außerdem möchte Herr Wegner wissen, ob in den Evaluationsberichten die Investitionssummen erfasst werden.

Herr Burzinski bejaht die Frage.

 

Herr Schomann fragt, ob es konkrete, positive Beispiele einer Kulturhauptstadt gebe, die in nachhaltige Projekte investiert habe.

Herr Burzinski berichtet von der Kulturhauptstadt Aarhus, die weniger in touristische Projekte investiert habe, sondern in infrastrukturelle, so gebe es dort nun eine neue Stadtbibliothek.

 

Herr Untermann möchte wissen, welche Fördervoraussetzungen in den Förderprogrammen gefordert werden.

Herr Burzinski erklärt, dass der Tatbestand Kulturelle Infrastrukur im weitesten Sinne erfüllt werden müsse, um eine Förderung zu erhalten.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. Die Beratung wird wie unter TOP 1 beschlossen auf die nächste Ausschusssitzung am 09.10.2017 vertagt.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich projekt2508_Luebeck_20170911_V2 (182 KB)