Auszug - Niederschriften, öffentlich vom 19.06.2017  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 1.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Pluschkell merkt an, dass seine Formulierung zu TOP 3.1 (Seite 12/51) richtig heißen müsste:

„Herr Pluschkell möchte wissen, warum der Altbaubestand im oberen Bereich der Braunstraße ausgenommen sei und wieso im östlichen Bereich das Gebiet am Krähenteich und die Stadthalle nicht einbezogen wurde.“

 

Die in der Niederschrift aufgeführte Beantwortung sieht Herr Pluschkell als vollkommen substanzlos und unverständlich.

Nachträglich erläutert Herr Schröder als Antwort zur Niederschrift:

„Es wurde nur der Bereich der Braunstraße einbezogen, der direkt an den Schüsselbuden grenzt, um bei entsprechender Förderung den Schüsselbuden sanieren zu können. Dazu müssen auf beiden Straßenseiten die Anliegerparzellen im Sanierungsgebiet liegen. Das Gründungsviertel kann nach Maßgabe des Innenministeriums nicht in das Untersuchungsgebiet einbezogen werden.

 

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den gesamten Krähenteich bis zum Elbe Lübeck Kanal und damit auch die Stadthalle mit in den Umgriff des Sanierungsgebietes zu nehmen. Auch dies wurde vom Innenministerium nicht akzeptiert. Da die Verwaltung aufgrund der städtebaulichen Missstände die Straße „An der Mauer“ einbeziehen wollte, war die vorliegende Abgrenzung, die seitens HL erreichbare Abgrenzung. Auch hier wurde beachtet, dass die Anliegergrundstücke auf beiden Straßenseiten in dem Umgriff des Sanierungsgebietes liegen.

Grundsätzlich hätte nach Auffassung der Verwaltung die gesamte Altstadt im Untersuchungsgebiet liegen sollen, aber dies war nicht durchsetzungsfähig.“

 

 

Herr Pluschkell weist weiterhin zum TOP 4.2.4 (Seite 16/51) darauf hin, dass er folgende Aussage getätigt habe:

„Herr Pluschkell weist auf die in 2016 geführten Diskussion auf allen politischen Ebenen hin, dass Gemeinden künftig auf Bundesstraßen innerorts eine entsprechende Regelung zu Tempo 30 vor Kita usw. treffen können, und jetzt gehe die Verwaltung in ihrem Bericht nicht mehr davon aus. Er möchte wissen, ob es hierzu eine Prüfung beim Bereich Recht gegeben habe.“

 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung unter Maßgabe der vorgenannten Änderungen einstimmig.