5.1.1Wasseranschlüsse auf Lübecker Spielplätzen (Herr Ramcke) – 5.660
(TOP 5.2.8 am 19.06.2017)
Die Spielplätze in Lübeck werden in der Regel deutlich später als beispielsweise die Lübecker Brunnen mit Wasser versorgt.
- Warum wird hier beim Saisonstart unterschieden?
- Nach welchen Regeln werden die Wasseranschlüsse auf den Spielplätzen derzeit freigeschaltet?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Im Unterschied zu den Brunnen, die in erster Linie als Gestaltungselemente dienen, sind die Wasserpumpen und die Wasserbecken Spielelemente. Bei der Nutzung werden die Kinder nass. Daher wird der Betrieb von den klimatischen Bedingungen abhängig gemacht. Die Brunnen werden vor Ostern und die Wasserspielgeräte in der Regel ab Mitte Mai in Betrieb genommen.
Zum Vergleich: im langjährigen Mittel liegen die Temperaturen in Lübeck im April bei 7,9 °C und im Mai bei 12,2°C.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2Baulast B75 (Herr Howe) – 5.660
(TOP 5.2.25 am 19.06.2017)
Herr Howe möchte wissen, wann die Baulast der B75 auf die Kommune übergegangen sei.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Gemäß dem gültigen Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein sind Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten. Dieses Gesetz hat letztmalig in der Fassung vom 25.11.2003 Gültigkeit erlangt.
Innerorts der B75 ist daher die Hansestadt Lübeck als Straßenbaulastträger für die Unterhaltung, Instandhaltung und Erneuerung zuständig.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3Baustelle Ecke Balauerfohr / Wahmstraße (Herr Ramcke) – 5.660
(TOP 5.2.9 am 19.06.2017)
Seit ca. 2-3 Jahren gibt es eine Baustelle an der Ecke Balauerfohr/Wahmstraße.
Das Eckhaus ist nun fast fertiggestellt. Aktuell fehlt noch der Anschluss zwischen dem neuen Gebäude und der Straße. Dort besteht eine Fuge von ca. 50 cm Breite, welche durch eine Baustellenabsperrung gesichert wird. Diese brüstungshohen, rotweißen Kunststoffbarrieren werden leider gerne an Wochenenden umgeschmissen und gefährden dann Mensch, Tier und Fahrzeuge.
Bis wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Es handelt sich hier um eine Baustelle eines privaten Bauherrn. Für die Absperrung und Absicherung des Baufeldes ist dieser selbst verantwortlich. Auf die Baumaßnahme hat der Straßenbaulastträger keinen Einfluss. Erkundigungen haben ergeben, dass es hier noch vertragliche Abstimmungen zwischen dem Eigentümer und der Hansestadt Lübeck geben muss. Sobald diese getätigt sind werden die Restarbeiten auf dem Grundstück weiter geführt. Nach Abschluss der Arbeiten werden durch den Straßenbaulastträger die wiederhergestellten öffentlichen Verkehrsflächen bautechnisch abgenommen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4Umgestaltung Kreuzung Kronsforder Allee / Berliner Straße / B207neu (Herr Rostkowski) – 5.660
(TOP 5.2.6 am 03.04.2017)
Herr Rostkowski möchte wissen, wie der Stand bezüglich der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kronsforder Allee / Berliner Straße / B207neu sei.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Haushaltsmittel für diese Maßnahme wurden bereits für das Jahr 2016 beantragt und genehmigt. Aus personellen Gründen konnte die Maßnahme jedoch planerisch nicht mehr im Jahr 2016 umgesetzt werden.
Nach Übertragung der Haushaltsmittel soll im 2. Halbjahr 2017 mit der Planung begonnen werden und wenn möglich, noch in 2017 die Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.